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UNTERNEHMEN:
EnBW darf EWE-Anteile mit Auflagen übernehmen
Das Bundeskartellamt hat den Anteilserwerb der Karlsruher Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) an der Oldenburger EWE AG von 26 % unter Auflagen genehmigt.
 
Im Zuge der Übernahme muss entweder EWE ihre Beteiligung an der Leipziger Verbundnetz Gas AG (VNG) von 47,89 % oder EnBW das Beteiligungsunternehmen Geso Beteiligungs- und Beratungs AG veräußern, teilte das Kartellamt am 6. Juli mit. Grund hierfür ist, dass durch die Transaktion eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Beteiligungsunternehmen der EnBW und der EWE auf dem...

 
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Montag, 06.07.2009, 14:51 Uhr