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VERTRIEB:
Einstweilige Verfügung gegen Yello-Werbung
Die EnBW-Tochter Yello Strom GmbH mit Sitz in Köln darf bestimmte Werbe-Aussagen im Bezug auf die Region Hannover künftig nicht mehr treffen.
 
Konkret geht es dabei um die Aussagen, dass das Unternehmen „in bestimmten Gebieten Hannovers und der Region die Stromlieferung in den nächsten Monaten von den Stadtwerken Hannover übernehmen“ wird bzw. dass „die Stadtwerke Hannover Kunden in bestimmten Gebieten nur noch mit Gas versorgen“. Eine entsprechende Einstweilige Verfügung gegen Yello wurde vom Landgericht...

 
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Montag, 30.05.2005, 09:47 Uhr