Einstweilige Verfügung gegen Riva
Ohne mündliche Verhandlung hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Riva Energie AG, Essen, erlassen.
Sie ist im Rahmen eines Eilverfahrens ergangen und verbietet Riva, bei der Kundenakquisition an der Haustür den Eindruck zu
vermitteln, im Auftrag der Bewag unterwegs zu sein. Wie die Bewag mitteilt, haben unter anderem die Stadtwerke Hannover und
Saarbrücken einstweilige Verfügungen gegen Riva erwirkt, auch die Hamburger Staatsanwaltschaft soll ermitteln.
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Montag, 16.10.2000, 09:02 Uhr
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