• GP Joule und H2 Saar machen Flughafen energetisch fit
  • Enercity und Enercon bauen 100 Turbinen
  • Autoindustrie fordert Umdenken für klimaneutrale Mobilität
  • Abwärme aus Rechenzentrum soll 5.000 Berliner Haushalte versorgen
  • Erneuerbaren-Erzeugung bricht im ersten Quartal ein
  • Deutsche PPA-Preise ziehen im Mai etwas an
  • 2025 fließen Billionen ins Energiesystem − trotz Krisen
  • EU und Großbritannien wollen CO2-Handelsmärkte verknüpfen
  • Ineratec produziert E-Fuels im industriellen Maßstab
  • BHKW für denkmalgeschütztes Ensemble
Enerige & Management > Recht - Einstweilige Verfügung gegen Rheinenergie
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
RECHT:
Einstweilige Verfügung gegen Rheinenergie
In einem weiteren Verfahren zum Splitting von Grundversorgungspreisen hat die Rheinenergie in erster Instanz eine Niederlage erlitten.
 
Nachdem eine Kammer des Landgerichts Köln sowie das Oberlandesgericht Köln in zwei Fällen der Rheinenergie recht gegeben hatten, hat nun eine weitere Kammer beim Landgericht Köln in einem anderen Verfahren eine einstweilige Verfügung erlassen. Das teilte das Unternehmen jetzt mit. Diese untersagt Rheinenergie vorerst die Abrechnung von unterschiedlichen Strom-Grundversorgungspreisen für Neukundinnen und -kunden. Dies betrifft, wie es heißt, nur eine kleinere Kundengruppe von Haushaltskunden in der Sparte Strom seit Jahresanfang.

Eine Entscheidungsbegründung liegt aber noch nicht vor. Rheinenergie kündigte an, nach deren Erhalt Rechtsmittel zu prüfen, muss sich zunächst aber an die Entscheidung halten. Gleichzeitig weist das Unternehmen darauf hin, dass eine Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes kurz vor der Fertigstellung steht und der Gesetzgeber dabei ist, den Rechtsrahmen für die Preissetzung bei Grund- und Ersatzversorgung umzugestalten.

Auf gesplittete Tarife hatten einige Versorger zurückgegriffen, nachdem zum Jahresende hin immer mehr Billiganbieter von Strom und Gas durch die steigenden Preise in Schwierigkeiten geraten waren und ihre Kunden nicht mehr beliefern konnten. Die kamen dann zwar bei ihren regionalen Versorgern unter, die sahen sich jedoch vielfach gezwungen, einen höheren Grundversorgungstarif zu verlangen als für die Bestandskunden. Begründet wurde das mit den höheren Einkaufskosten, da die zusätzliche Energie kurzfristig auf dem Spotmarkt beschafft werden musste.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
+49 (0) 8152 9311 15
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 22.03.2022, 13:50 Uhr

Mehr zum Thema