WETTBEWERB:
Einstweilige Verfügung gegen ares
Die Berliner ares Energie-direkt GmbH darf künftig gegenüber Kunden der e.dis Energie Nord AG, Fürstenwalde, nicht mehr behaupten, dass zwischen e.dis-Kunden und ares ein Stromliefervertrag zustande gekommen sei.
Dies hat das Landgericht Berlin in einer einstweiligen Verfügung entschieden. ares hatte in einem Schreiben an e.dis-Kunden
diese als neue eigene Kunden begrüßt, obwohl keine Vertragsbeziehung vorlag. Nun wurde es dem Berliner Versorger untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs diesen unzutreffenden Eindruck zu erwecken.
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Dienstag, 06.11.2001, 09:31 Uhr
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