• EU-Klimabeirat rät zum Ankurbeln von CO2-Entnahmen
  • Pilotprojekt für lokale Energiegemeinschaft in Oberfranken gestartet
  • Deutlich höhere Day-ahead-Preise zu erwarten
  • EnBW: Landkreise stimmen für Milliarden-Spritze
  • Lex Sauerland: Erste Klagen gegen Zeitspiel der Behörden
  • RWE plant Vermarktung weiterer Kapazitäten
  • Gebündelte Kräfte für den digitalen Netzausbau
  • 100 Millionen Euro für Wasserstoff im Ländle
  • Wasserkraft für Rolls-Royce
  • Umfrage unter Energieunternehmern zeigt Verunsicherung
WETTBEWERB:
Einstweilige Verfügung gegen ares
Die Berliner ares Energie-direkt GmbH darf künftig gegenüber Kunden der e.dis Energie Nord AG, Fürstenwalde, nicht mehr behaupten, dass zwischen e.dis-Kunden und ares ein Stromliefervertrag zustande gekommen sei.
 
Dies hat das Landgericht Berlin in einer einstweiligen Verfügung entschieden. ares hatte in einem Schreiben an e.dis-Kunden diese als neue eigene Kunden begrüßt, obwohl keine Vertragsbeziehung vorlag. Nun wurde es dem Berliner Versorger untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs diesen unzutreffenden Eindruck zu erwecken.  

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 06.11.2001, 09:31 Uhr