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REGENERATIVE:
Einigung in Bayern über Bürgerbeteiligungsgesetz
Wirtschaft und kommunale Verbände haben einen Kompromiss beim Bürgerbeteiligungsgesetz gefunden. Gemeinden sollen 0,2 bis 0,3 Cent/kWh bei EEG-geförderten Vorhaben erhalten.
Das bayerische Wirtschaftsministerium sieht das Bürgerbeteiligungsgesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf der Zielgeraden.
Auf Vermittlung von Minister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hätten sich Verbände der Wirtschaft, der Energiebranche und der
Kommunen auf einen Kompromissvorschlag geeinigt, der die Beteiligung von Kommunen und Bürgern an neuen Wind- und PV-Freiflächen-Anlagen
regelt, teilte das Ministerium am 14. Juli mit.
Nach dem neuen Gesetzesentwurf sollen Gemeinden 0,2 bis 0,3 Cent/kWh bei EE-geförderten Projekten bekommen. Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger von den Projektgesellschaften direkt beteiligt werden, etwa über genossenschaftliche oder andere Anlageformen oder über vergünstigte Stromtarife.
Vereinbart worden sei bei dem Treffen auch, dass Anlagenbetreiber mit langfristigen Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreement, PPA) von der künftigen Pflicht ausgenommen sind. Das sichere die Attraktivität Bayerns für Investoren im Wettbewerb unter den Ländern, heißt es.
„Nach zähen Debatten ist ein Kompromiss gefunden worden, der sowohl Kommunen als auch die Erneuerbare-Energie-Verbände zufriedenstellt“, zitiert das Haus den Vizeministerpräsidenten. Aiwanger verspricht sich von dem Gesetz „noch mehr Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren“.
Aus der bayerischen Wirtschaft vertreten waren in der Gesprächsrunde VKU, LEE, BWE, der Solarverband Bayern sowie VBEW und VBW. Die Landesgruppe Bayern des Verbandes kommunaler Unternehmen hatte noch im Mai ihre Mitglieder unter der Überschrift „Bürgerbeteiligungsgesetz vorerst erfolgreich abgewendet“ informiert. Entzündet hatte sich die Kritik an den Zahlungspflichten, die der Staatsregierung vorschwebten.
Im ersten Anlauf Klatsche im Landtag
Verabschiedet worden war Entwurf bereits im Jahr 2024. Nach Aiwangers Überlegungen hätte das Gesetz in diesem Frühjahr beschlossen werden sollen. Im März aber scheiterte er mit seinem Vorhaben im Landtag. Widerstand kam nicht nur von der Opposition, sondern auch von dem großen Regierungspartner. „Wir werden hier aus meiner Sicht noch einige Schleifen brauchen“, hatte die Ausschuss-Vizevorsitzende Kerstin Schreyer (CSU) damals betont. Der Entwurf in dieser Form „nicht zustimmungsfähig“. Und: Die vorgetragenen Bedenken seien „von vornherein bekannt“ gewesen, hielt sie laut Bericht des Bayerischen Rundfunks Aiwanger vor.
Der neue Gesetzesentwurf wird laut Ministerium derzeit im Landtag behandelt. „Voraussichtlich im Herbst“ soll er beschlossen werden. Stimmt das Parlament zu, ist das Bayern das fünfte Bundesland mit einer Regelung, durch die Kommunen und Bürger am Ausbau der Erneuerbaren verpflichtend beteiligt werden. Eine Kombination aus kommunaler und Bürgerbeteiligung gibt es Nordrhein-Westfalen seit Dezember 2023, in Niedersachsen seit April 2024, im Saarland existiert sie seit Juni 2024. Als erstes Bundesland hatte Mecklenburg-Vorpommern 2016 ein Länderbeteiligungsgesetz eingeführt, danach kam Brandenburg.
Eine Übersicht über den Status quo hierzulande zeigt die Website „Windindustrie in Deutschland “ des BWE.
Nach dem neuen Gesetzesentwurf sollen Gemeinden 0,2 bis 0,3 Cent/kWh bei EE-geförderten Projekten bekommen. Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger von den Projektgesellschaften direkt beteiligt werden, etwa über genossenschaftliche oder andere Anlageformen oder über vergünstigte Stromtarife.
Vereinbart worden sei bei dem Treffen auch, dass Anlagenbetreiber mit langfristigen Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreement, PPA) von der künftigen Pflicht ausgenommen sind. Das sichere die Attraktivität Bayerns für Investoren im Wettbewerb unter den Ländern, heißt es.
„Nach zähen Debatten ist ein Kompromiss gefunden worden, der sowohl Kommunen als auch die Erneuerbare-Energie-Verbände zufriedenstellt“, zitiert das Haus den Vizeministerpräsidenten. Aiwanger verspricht sich von dem Gesetz „noch mehr Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren“.
Aus der bayerischen Wirtschaft vertreten waren in der Gesprächsrunde VKU, LEE, BWE, der Solarverband Bayern sowie VBEW und VBW. Die Landesgruppe Bayern des Verbandes kommunaler Unternehmen hatte noch im Mai ihre Mitglieder unter der Überschrift „Bürgerbeteiligungsgesetz vorerst erfolgreich abgewendet“ informiert. Entzündet hatte sich die Kritik an den Zahlungspflichten, die der Staatsregierung vorschwebten.
Im ersten Anlauf Klatsche im Landtag
Verabschiedet worden war Entwurf bereits im Jahr 2024. Nach Aiwangers Überlegungen hätte das Gesetz in diesem Frühjahr beschlossen werden sollen. Im März aber scheiterte er mit seinem Vorhaben im Landtag. Widerstand kam nicht nur von der Opposition, sondern auch von dem großen Regierungspartner. „Wir werden hier aus meiner Sicht noch einige Schleifen brauchen“, hatte die Ausschuss-Vizevorsitzende Kerstin Schreyer (CSU) damals betont. Der Entwurf in dieser Form „nicht zustimmungsfähig“. Und: Die vorgetragenen Bedenken seien „von vornherein bekannt“ gewesen, hielt sie laut Bericht des Bayerischen Rundfunks Aiwanger vor.
Der neue Gesetzesentwurf wird laut Ministerium derzeit im Landtag behandelt. „Voraussichtlich im Herbst“ soll er beschlossen werden. Stimmt das Parlament zu, ist das Bayern das fünfte Bundesland mit einer Regelung, durch die Kommunen und Bürger am Ausbau der Erneuerbaren verpflichtend beteiligt werden. Eine Kombination aus kommunaler und Bürgerbeteiligung gibt es Nordrhein-Westfalen seit Dezember 2023, in Niedersachsen seit April 2024, im Saarland existiert sie seit Juni 2024. Als erstes Bundesland hatte Mecklenburg-Vorpommern 2016 ein Länderbeteiligungsgesetz eingeführt, danach kam Brandenburg.
Eine Übersicht über den Status quo hierzulande zeigt die Website „Windindustrie in Deutschland “ des BWE.
Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 14.07.2025, 16:58 Uhr
Montag, 14.07.2025, 16:58 Uhr
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