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Enerige & Management > KWK - Eigentümermehrheit für BHKW
Bild: Fotolia.com, XtravaganT
KWK:
Eigentümermehrheit für BHKW
Für die Zustimmung zum Einbau eines BHKW reicht künftig eine doppelt qualifizierte Mehrheit der Wohnungseigentümergemeinschaft, meldet der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung.
 
Eine Neufassung des § 555b des BGB, die der Bundestag im Mai mit dem Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen hat, vereinfacht für Wohnungseigentümergemeinschaften die Investitionsentscheidungen zur Installation eine KWK-Anlage. Dieser Beschluss kann laut Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) nun mit der Mehrheit der Eigentümerstimmen und der Mehrheit der Eigentumsanteile, die als...

 
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Dienstag, 09.07.2013, 14:36 Uhr