• Strom und Gas leiden unter Gewinnmitnahmen
  • Die erste vollelektrische Fähre unter deutscher Flagge
  • Stadtwerke Herrenberg finden kaufmännische Leiterin
  • Murnau und Oberlandenergie benötigen neue personelle Leitung
  • TKT Vivax und Vivax Consulting sind insolvent
  • WSW droht nach erstem Fernwärme-Urteil Millionenverlust
  • Siemens Energy kommt ohne Milliardengarantie des Bundes aus
  • UBA erwartet deutliche Verfehlung des Klimaziels 2045
  • GP Joule und H2 Saar machen Flughafen energetisch fit
  • Enercity und Enercon bauen 100 Turbinen
Enerige & Management > Regulierung - Effizienzwert für kleinere Netzbetreiber Strom veröffentlicht
Quelle: Bundesnetzsagentur
REGULIERUNG:
Effizienzwert für kleinere Netzbetreiber Strom veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat den Effizienzwert für die Stromnetzbetreiber bekannt gegeben, die am vereinfachten Verfahren teilnehmen.
 
„Der gemittelte Effizienzwert für die Elektrizitätsverteilnetze im vereinfachten Verfahren der vierten Regulierungsperiode beträgt 97,01 %.“ Das teilte die zuständige Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur mit. Dieser Wert wird bei der Festlegung der Erlösobergrenzen für kleinere Stromnetzbetreiber beim Start der vierten Regulierungsperiode ab dem Jahr 2024 angesetzt. Stromnetzbetreiber mit weniger als 30.000 Kunden können das "vereinfachte Verfahren" wählen und unterliegen dann keinem Effizienzvergleich.

Da Netzbetreiber in ihrem Netzgebiet Monopolisten sind, achtet die Bundesnetzagentur darauf, dass die Unternehmen effizient wirtschaften und keine unnötigen Kosten zu Lasten der Netzkunden produzieren. Deshalb führt die Behörde einen Effizienzvergleich zwischen den Netzbetreibern mit Hilfe eines einheitlichen Effizienzwertes durch.

Der so ermittelte Effizienzparameter für einen Netzbetreiber fließt in die Ermittlung seiner individuellen Erlösobergrenze ein. Seine Erlöse sind wiederum Teil der Netzentgelte. Liegt die Effizienz unter dem einheitlichen Effizienzwert, so erhält der Netzbetreiber weniger Erlöse. Er hat dann im Verlauf der Regulierungsperiode Zeit, seine Ineffizienzen abzubauen.

Allerdings ist das Prozedere aufwändig für die Netzbetreiber. Unternehmen mit einer geringen Anzahl an Kunden können sich für die Teilnahme am vereinfachten Verfahren entscheiden. Sie unterliegen dann keinem Effizienzvergleich, sondern erhalten den nun veröffentlichten gemittelten Effizienzwert.

Dieser gemittelte Effizienzwert bestimmt sich als gewichteter durchschnittlicher Wert aller bereinigten Effizienzwerte. Grundlage sind laut Bundesnetzagentur die Ergebnisse des bundesweiten Effizienzvergleichs der vorangegangenen Regulierungsperiode.
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
+49 (0) 8152 9311 33
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 17.12.2021, 15:56 Uhr

Mehr zum Thema