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STROMHANDEL:
EEG-Vergütung kommt erneut unter die Lupe
Die Bundesnetzagentur hat am 21. Juli ein neues Konsultationsverfahren gestartet, um eine mögliche Verlängerung einer Ausnahmeregelung der EEG-Vergütung zu erfragen.
 
Im Februar 2010 hatte die Bonner Behörde im Rahmen der Ausgleichsmechanismusverordnung eine Ausnahmeregelung erlassen, nach der Übertragungsnetzbetreiber Strom aus erneuerbaren Energien nicht zu jedem Preis an der Börse verkaufen müssen. In bestimmten Ausnahmefällen dürfen die Netzbetreiber Preislimits setzen, um "eine Veräußerung zu erheblich negativen Börsenpreisen zu vermeiden", teilte die...

 
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Mittwoch, 21.07.2010, 15:43 Uhr