CONTRACTING:
EEG-Umlage beim Contracting bleibt
Für das Contracting haben sich die Bedingungen mit dem neuen EEG nicht grundlegend verändert; die Ungleichbehandlung zwischen Contractor und Eigenversorger bleibt jedenfalls erhalten.
Neu ist, dass Energieversorger und damit auch Contractoren im EEG nicht mehr Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind
(§ 3, Absatz 14), und damit auf diesem Wege keine Möglichkeit mehr besteht, über Härtefallregelungen Minderungen bei der EEG-Umlage
geltend zu machen.
Grundsätzlich erhalten bleibt im Gesetz dagegen die Regel, dass Letztverbraucher, die ein Kraftwerk betreiben,...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 25.07.2011, 08:58 Uhr
Montag, 25.07.2011, 08:58 Uhr