
Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
BIOGAS:
EEG-Nachweise: Landwärme-Gläubiger in Zeitnot
Die Dena beobachtet im Biogasregister aktuell „keine ungewöhnlichen Verzögerungen in der Nachweisführung“. Bei Gläubigern von Landwärme ist von Torschlusspanik die Rede.
Viel Zeit bleibt nicht mehr. Bis 28. Februar müssen BHKW-Betreiber dem Netzbetreiber die EEG-Nachweise für das Biomethan vorlegen, das sie im vergangenen Jahr
eingesetzt haben. Auch wenn im Einzelfall eine Fristverlängerung eingeräumt werden kann, für Gläubiger des insolventen Biomethan-Händlers
Landwärme wird es eng. Für den 20. Februar hätten die Sanierungsgeschäftsführerin und der Sachwalter die Übertragung von EEG-Nachweisen in Aussicht gestellt,
berichtet Vera Schürmann. Doch „viele Landwärme-Kunden sind leer ausgegangen“, so die Geschäftsführerin des Beratungsunternehmens
Green Navigation auf Nachfrage der Redaktion.
Green Navigation ermöglicht über eine Marktabfrage ein „Quick Matching“ zwischen Lieferanten und BHKW-Betreibern, die Nachweise benötigen. Landwärme will nach eigenen Angaben die EEG-Nachweise für den Zeitraum nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenz am 13. Oktober liefern. „Das ist am 20. Februar nicht geschehen“, sagt Schürmann. Stattdessen hätten die Kunden eine E-Mail erhalten, die sie weiter im Ungewissen lässt. „Unter Betroffenen herrscht Panik-Stimmung.“
Landwärme: „Nachweisführung allgemein nicht so weit fortgeschritten“
In der E-Mail schreibt der Münchner Biomethan-Händler, dass es ihm trotz aller Bemühungen nicht gelingen werde, die Nachweisführung bei der Deutsche Energie Agentur (Dena) innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist auszuführen. Zur Erklärung heißt es: „Laut Dena ist die diesjährige Nachweisführungsphase allgemein nicht so weit fortgeschritten wie zum gleichen Zeitpunkt in den Vorjahren. Grund hierfür sind neben insolvenztechnischen Hürden der Landwärme auch Verzögerungen bei den Vorlieferanten sowie deren Umweltgutachter*innen u.a. aufgrund von Neuerungen im Umgang mit der Dena-Nachweisführung.“
Zu der Verunsicherung, so Schürmann, trage auch ein Rechtsgutachten bei, das die Kanzlei Becker Büttner Held für die Dena erstellt hat. Das Gutachten, das Anfang Februar vorgestellt worden ist, besage, „dass die Ersatzbeschaffung von EEG-Nachweisen, wie der Markt sich das gerade vorstellt, nicht regelkonform sei, also den Vorschriften der Massenbilanzierung nicht entspräche“.
Schürmann: „Viele Marktakteure haben wenig Verständnis für das Vorgehen der Dena“. Bereits im Oktober sei klar gewesen, dass es Lücken bei der Übertragung von Nachweisen geben wird. „Schade, dass sich keiner frühzeitig um Auslegungen und Gutachten gekümmert hat, um den betroffenen BHKW-Betreibern eine Lösung anzubieten. Schließlich haben die BHKW-Betreiber im Jahr 2024 Biomethan bezogen und müssen nun wegen fehlender Nachweise die Einspeisevergütung zurückzahlen“, so die Marktexpertin „Das führt nicht nur bei jedem einzelnen BHKW-Betreiber zu einem hohen wirtschaftlichen Schaden, sondern schadet dem gesamten Biomethanmarkt nachhaltig.“
Dena: Keine grundlegende Verzögerung
Die Biogasregisterstelle selbst sieht sich im Zeitplan. Als Betreiberin des Biogasregisters stelle man fest, „dass es in der laufenden Nachweisperiode bisher zu keinen ungewöhnlichen Verzögerungen in der Nachweisführung von Biomethan gekommen ist“, teilt die Dena auf Anfrage der Redaktion mit. „Trotz regulatorischer Neuerungen und einer gestiegenen Anzahl von zu prüfenden Auditdokumentationen konnte die Nachweisführung in der Regel fristgerecht erfolgen“, sagt Toni Reinholz, Teamleiter Erneuerbare Energien bei der Dena. Neu seien Anpassungen im „Kriterienkatalog und damit auch den Gutachten für die Biomethan-Erzeugungsanlagen“.
Hintergrund sind die Anforderungen an Biomethan aus dem sogenannten Solarpaket. Als weitere Änderung gegenüber dem Vorjahr nennt Reinholz „die parallele Nachweisführung zwischen dem nachhaltigen Biomasse-System und dem Dena-Biogasregister“, um die gesetzlichen Anforderungen nach EEG und BEHG mit der Biomethanlieferungen erfüllen zu können.
Die Anzahl der zu prüfenden Auditdokumentationen habe sich im Vergleich zum Vorjahr bis dato um circa 10 Prozent erhöht. Die durchschnittliche Dauer der Prüfung durch die Registerführung − also die Zeitspanne vom Eingang der Auditdokumentation bis zur Bestätigung durch die Registerführung − habe sich auf etwa 20 Stunden pro Audit leicht erhöht.
„Der weit überwiegende Teil der Auditdokumentationen konnte wie im Vorjahr bis zum 21. Februar erfolgreich abgeschlossen werden, und die Nutzer können für Endanwendungen Dena-Nachweise ausstellen“, berichtet Reinholz. „Eine grundlegende Verzögerung der Nachweisperiode hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.“
Green Navigation ermöglicht über eine Marktabfrage ein „Quick Matching“ zwischen Lieferanten und BHKW-Betreibern, die Nachweise benötigen. Landwärme will nach eigenen Angaben die EEG-Nachweise für den Zeitraum nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenz am 13. Oktober liefern. „Das ist am 20. Februar nicht geschehen“, sagt Schürmann. Stattdessen hätten die Kunden eine E-Mail erhalten, die sie weiter im Ungewissen lässt. „Unter Betroffenen herrscht Panik-Stimmung.“
Landwärme: „Nachweisführung allgemein nicht so weit fortgeschritten“
In der E-Mail schreibt der Münchner Biomethan-Händler, dass es ihm trotz aller Bemühungen nicht gelingen werde, die Nachweisführung bei der Deutsche Energie Agentur (Dena) innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist auszuführen. Zur Erklärung heißt es: „Laut Dena ist die diesjährige Nachweisführungsphase allgemein nicht so weit fortgeschritten wie zum gleichen Zeitpunkt in den Vorjahren. Grund hierfür sind neben insolvenztechnischen Hürden der Landwärme auch Verzögerungen bei den Vorlieferanten sowie deren Umweltgutachter*innen u.a. aufgrund von Neuerungen im Umgang mit der Dena-Nachweisführung.“
Zu der Verunsicherung, so Schürmann, trage auch ein Rechtsgutachten bei, das die Kanzlei Becker Büttner Held für die Dena erstellt hat. Das Gutachten, das Anfang Februar vorgestellt worden ist, besage, „dass die Ersatzbeschaffung von EEG-Nachweisen, wie der Markt sich das gerade vorstellt, nicht regelkonform sei, also den Vorschriften der Massenbilanzierung nicht entspräche“.
Schürmann: „Viele Marktakteure haben wenig Verständnis für das Vorgehen der Dena“. Bereits im Oktober sei klar gewesen, dass es Lücken bei der Übertragung von Nachweisen geben wird. „Schade, dass sich keiner frühzeitig um Auslegungen und Gutachten gekümmert hat, um den betroffenen BHKW-Betreibern eine Lösung anzubieten. Schließlich haben die BHKW-Betreiber im Jahr 2024 Biomethan bezogen und müssen nun wegen fehlender Nachweise die Einspeisevergütung zurückzahlen“, so die Marktexpertin „Das führt nicht nur bei jedem einzelnen BHKW-Betreiber zu einem hohen wirtschaftlichen Schaden, sondern schadet dem gesamten Biomethanmarkt nachhaltig.“
Dena: Keine grundlegende Verzögerung
Die Biogasregisterstelle selbst sieht sich im Zeitplan. Als Betreiberin des Biogasregisters stelle man fest, „dass es in der laufenden Nachweisperiode bisher zu keinen ungewöhnlichen Verzögerungen in der Nachweisführung von Biomethan gekommen ist“, teilt die Dena auf Anfrage der Redaktion mit. „Trotz regulatorischer Neuerungen und einer gestiegenen Anzahl von zu prüfenden Auditdokumentationen konnte die Nachweisführung in der Regel fristgerecht erfolgen“, sagt Toni Reinholz, Teamleiter Erneuerbare Energien bei der Dena. Neu seien Anpassungen im „Kriterienkatalog und damit auch den Gutachten für die Biomethan-Erzeugungsanlagen“.
Hintergrund sind die Anforderungen an Biomethan aus dem sogenannten Solarpaket. Als weitere Änderung gegenüber dem Vorjahr nennt Reinholz „die parallele Nachweisführung zwischen dem nachhaltigen Biomasse-System und dem Dena-Biogasregister“, um die gesetzlichen Anforderungen nach EEG und BEHG mit der Biomethanlieferungen erfüllen zu können.
Die Anzahl der zu prüfenden Auditdokumentationen habe sich im Vergleich zum Vorjahr bis dato um circa 10 Prozent erhöht. Die durchschnittliche Dauer der Prüfung durch die Registerführung − also die Zeitspanne vom Eingang der Auditdokumentation bis zur Bestätigung durch die Registerführung − habe sich auf etwa 20 Stunden pro Audit leicht erhöht.
„Der weit überwiegende Teil der Auditdokumentationen konnte wie im Vorjahr bis zum 21. Februar erfolgreich abgeschlossen werden, und die Nutzer können für Endanwendungen Dena-Nachweise ausstellen“, berichtet Reinholz. „Eine grundlegende Verzögerung der Nachweisperiode hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.“
Manfred Fischer
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Dienstag, 25.02.2025, 17:09 Uhr
Dienstag, 25.02.2025, 17:09 Uhr
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