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Enerige & Management > Regenerative - EEG-Konto schrumpft um knapp ein Drittel
Quelle: Shutterstock / alphaspirit.it
REGENERATIVE:
EEG-Konto schrumpft um knapp ein Drittel
Im ersten Halbjahr ist das EEG-Kontoguthaben um 4,8 Milliarden Euro gesunken − mit ständig steigender Tendenz. Vorhanden waren Ende Juni nur noch gut 10 Milliarden Euro.
 
Das EEG-Kontoguthaben, aus dem Subventionen für deutsche Erneuerbaren-Anlagen bezahlt werden, ist im Juni um 1,61 Milliarden Euro zurückgegangen. Das ist der größte negative Monatssaldo in diesem Jahr: Im Mai belief er sich erst auf 1,2 Milliarden Euro, im Januar hatte er erst bei 57 Millionen Euro gelegen. 

Aus der Juni-Abrechnung, die die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 11. Juni veröffentlicht  haben, geht hervor, dass damit das EEG-Konto im Laufe des ersten Halbjahres 4,8 Milliarden Euro der 15 Milliarden seines Guthabens verloren hat. Das entspricht 32 Prozent.

Ende Juni lag das Konto demnach noch mit 10,2 Milliarden Euro im Plus. Im Juni stiegen zwar die Einnahmen aus der Pflichtvermarktung bestimmter geförderter Anlagen durch die ÜNB auf den mit Abstand höchsten Monatswert in diesem Jahr, nämlich auf 378 Millionen Euro.

Dem standen gesetzlich festgelegte Auszahlungen an Anlagenbetreiber von 2 Milliarden Euro gegenüber. Ohne die EEG-Umlage, die Ende Juli 2022 abgeschafft wurde, hat sich das System bisher lediglich im August 2022 selbst getragen, als die Spotmarktpreise und die Marktwerte erneuerbarer Stromquellen ein Allzeithoch erreicht hatten, zum Beispiel gut 46 Cent/kWh für Windstrom vom Land, während dieser im Juni 2023 nur noch gut 9 Cent/kWh erlöste.

Negative Preise während sechs Stunden

Im Juni gab es den zweiten Monat in Folge mindestens sechsstündige Perioden mit negativen Strom-Stundenpreisen. Ab vier Stunden verlieren Betreiber geförderter Windräder und anderer großer, fernsteuerbarer Erneuerbaren-Anlagen die Förderung für die Einspeisemenge in dieser Zeit. Der Verlust der Marktprämie soll die Direktvermarkter dazu anreizen, in Zeiten übergroßen Stromangebotes nicht einzuspeisen, indem sie zum Beispiel einen Windpark aus dem Wind drehen.

Aus dem EEG-Konto werden in der Regel während 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr gesetzlich geregelte Vergütungen pro eingespeiste Kilowattstunde Ökostrom bezahlt. Bei den Millionen kleineren und älteren Anlagen, vor allem Dach-PV, sind diese fix. Bei größeren Anlagen wird ihre Höhe seit 2017 mit einem gesetzlichen Höchstwert in wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt.
 

Georg Eble
Redakteur
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Dienstag, 11.07.2023, 15:42 Uhr

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