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Quelle: Pixabay / slon_pics
ÖSTERREICH:
E-Wirtschaft: Gewinnabschöpfungen dämpfen Inflation nicht
Der Präsident des Branchenverbands Oesterreichs Energie, Michael Strugl, hält die geplante Maßnahme der Regierung für nicht zielführend. Die Schuld sieht er letztlich bei der EU.
 
Die von der Regierung geplante verschärfte Gewinnabschöpfung bei den Elektrizitätsunternehmen wird die Inflation in Österreich nicht dämpfen. Das betonte der Präsident des E-Wirtschaftsverbands Oesterreichs Energie, Michael Strugl, gegenüber der Presse am Rande einer Veranstaltung des Verbands zur Energiewende am 10. Mai in Wien.

Strugl zufolge handelt es sich um eine „Rückverteilung“ der Unternehmensgewinne, die das Problem der Inflation nicht erfasst. Der Regierung sei indessen kein Vorwurf zu machen, das faktisch untaugliche Instrument einzusetzen: „Die Gewinnabschöpfung wurde ja von der EU beschlossen.“ Zuletzt lag die Inflation in Österreich bei rund 9,8 Prozent und damit über dem EU-Durchschnitt.

Inflationsdämpfend wirken würde laut Strugl stattdessen der Vorschlag der E-Wirtschaft vom vergangenen Jahr, die Großhandelspreise für Strom temporär von jenen für Gas zu entkoppeln. Damit könnten die Elektrizitätsunternehmen Gas billiger beschaffen und somit ihre Erzeugungskosten für Strom verringern. In der Folge wäre es ihnen möglich, die gesunkenen Gestehungskosten an die Endkunden weiterzugeben. Mit ihrem Vorschlag habe sich die E-Wirtschaft indessen nicht durchgesetzt: „Daher gibt es eben die Gewinnabschöpfung.“

Infolge der Beschaffung von Strommengen für die Endkunden etwa zwei Jahre im Voraus konnten die Elektrizitätsunternehmen die Preise speziell für Haushalte und Gewerbe laut Strugl längere Zeit stabil halten. Ebenso wie die seinerzeitigen Preisanstiege würden nun auch die sinkenden Preise im Großhandel verzögert an die Endkunden weitergegeben: „Das ist eben die Logik des Hedgings.“

Wie die von der Regierung angekündigten verschärften Bestimmungen zur Gewinnabschöpfung im Einzelnen ausfallen werden, bleibt laut Strugl abzuwarten: „Erst dann wird man das im Detail beurteilen können.“ Wie berichtet, will die Regierung noch im Juni die Erlösobergrenzen der Stromversorger von 140 auf 120 Euro/MWh verringern. Die Absetzbeträge für Investitionen sollen von 180 auf 160 Euro/MWh sinken. Dies gilt dann, wenn die Unternehmen ihre Endkundenpreise nicht freiwillig senken. 
 

Klaus Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 11.05.2023, 11:16 Uhr

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