ÖSTERREICH:
E-Control: Stromnetzgebühren steigen um rund 23 Prozent
Haushalte müssen 2025 gegenüber heuer mit Mehrkosten von rund 72 Euro rechnen, hieß es bei einer Fachtagung. Der Grund: Im Zuge der Energiewende ist ein massiver Netzausbau nötig.
Voraussichtlich um rund 23 Prozent oder insgesamt 72 Euro steigen per 1. Januar 2025 die Stromnetzgebühren für einen durchschnittlichen österreichischen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresbedarf. Das berichtete der Vorstand des Regulators E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, bei der der Fachtagung „Netzentgelte
– quo vadis?“ seiner Behörde am 21. Oktober in Wien.
Als Gründe nannten er und sein Vorstandskollege Alfons Haber die nötigen Investitionen in die Netze im Zusammenhang mit der Energiewende, die gestiegenen Kosten für Fremdfinanzierungen, die höheren Anlagenpreise sowie die Inflation. Die für den Netzausbau erforderlichen Investitionen werden auf etwa 53 Milliarden Euro bis 2040 geschätzt. Bei den Haushalten machen die Netzgebühren machen derzeit rund 25,5 Prozent der Gesamtkosten für die Stromversorgung aus. Etwa 52 Prozent entfallen auf die elektrische Energie, der Rest sind Steuern und Abgaben.
Bis 14. November ist der Entwurf der E-Control für die kommende Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-V) in Begutachtung. In den Erläuterungen dazu heißt es, dass immer mehr Haushalte mittels eigener Photovoltaikanlagen selbst Strom erzeugen und damit weniger elektrische Energie über die öffentlichen Netze beziehen. Ferner sei wegen der hohen Strompreise „in den letzten Jahren Energie eingespart“ worden: „Die Abgabe an Endverbraucher ist 2023 um 5,6 Prozent gesunken.“ Und weil sich die Netztarife pro kWh mittels Division der von der E-Control anerkannten Kosten durch die Stromabgabemenge im jeweiligen Netzgebiet errechnen, finden sich im Verordnungsentwurf teils deutliche Erhöhungen.
Höhere Erhöhungen auf niederen Ebenen
„Im Detail steigen die Entgelte auf der niederen Spannungsebene oft stärker an“, konstatiert die E-Control in den Erläuterungen zum Entwurf. Und sie fügt hinzu: Auf der untersten Netzebene (Ebene 7) wird die von den Kleinkunden, insbesondere den Haushalten, tatsächlich benötigte Leistung nicht gemessen. Erfasst wird bislang nur der Stromverbrauch, der aber für die Kosten des Netzes „nicht relevant“ ist. Die Leistung wird den Haushalten über eine Pauschale verrechnet, die derzeit 36 Euro pro Jahr beträgt. Per 1. Januar soll sie um rund 33 Prozent auf 48 Euro pro Jahr ansteigen. Als Grund nennt die E-Control sinngemäß, dass die weitaus meisten PV-Anlagen auf der Netzebene 7 angeschlossen werden, womit die dort benötigte Leistung erheblich zunimmt. Gleichzeitig aber verringert sich der Strombezug gerade auf dieser Ebene.
Am stärksten steigen dem Entwurf zufolge voraussichtlich die betreffenden Netztarife auf der Ebene 7 in Niederösterreich mit 40,6 Prozent auf 9,56 Cent/kWh, in Wien mit 38,4 Prozent auf 8,76 Cent/kWh sowie in der Steiermark mit 36,6 Prozent auf 10,43 Cent/kWh. Die geringsten Erhöhungen verzeichnen die steirische Landeshauptstadt Graz mit 0,1 Prozent auf 6,73 Cent/kWh, die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck mit 7,0 Prozent auf 9,18 Cent/kWh sowie das übrige Tirol mit 16,8 Prozent auf 7,34 Cent/kWh.
„Ungerechte“ Kostenverteilung
In dem Begutachtungsverfahren für die SNE-V haben Vertreter der Strombezieher sowie der Wirtschaft Parteienstellung. Insbesondere für die Haushalte nimmt diese Funktion die Arbeiterkammer (AK) wahr. Deren zuständiger Referent Joel Tölgyes kritisierte bei der Fachtagung die Aufteilung der Netzkosten als ungerecht: „Die Haushalte verbrauchen nur ein Viertel des in Österreich benötigten Stroms. Sie zahlen aber 44 Prozent der Netzgebühren.“ Laut Tölgyes sollten insbesondere die Betreiber von Ökostromanlagen stärker zur Kasse gebeten werden, wie dies bei den Aufwendungen für die Energie zur Deckung der technisch bedingten Netzverluste bereits der Fall ist: „Etwa 48 Prozent des Netzverlustentgelts bezahlen die Stromerzeuger, rund 52 Prozent die Verbraucher.“
Ferner forderte der AK-Vertreter eine „staatliche Kofinanzierung“ für den Netzausbau. Beispielsweise könnte der Bund den Netzbetreibern Garantien für ihre Investitionen zur Verfügung stellen. Dies erfolge bereits derzeit für den Ausbau des Autobahn- und des Eisenbahnnetzes. Ähnlich argumentierte Claudia Hübsch von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Sie wiederholte den Wunsch der WKÖ nach einem staatlichen Infrastrukturfonds, ein Anliegen, dem sich auch die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich, Martina Prechtl-Grundnig, anschloss.
Vorsicht beim Infrastrukturfonds
E-Control-Vorstand Urbantschitsch riet indessen zur Vorsicht bei derartigen Überlegungen: „Es ist immer schön, den Staat zur Deckung von Kosten heranzuziehen. Nach Möglichkeit sollte sich das System für die Stromversorgung aber finanziell selbst tragen.“ Und wenn schon ein Infrastrukturfonds etabliert werde, müssten im Gegenzug die Netzgebühren sinken.
Urbantschitschs Kollege Haber resümierte, es werde auch noch in den kommenden Jahren erheblichen Diskussionsbedarf hinsichtlich des Netzausbaus und seiner Finanzierung geben. Wichtig sei jedenfalls: „Die Gewinner müssen die Netznutzer sein.“
Als Gründe nannten er und sein Vorstandskollege Alfons Haber die nötigen Investitionen in die Netze im Zusammenhang mit der Energiewende, die gestiegenen Kosten für Fremdfinanzierungen, die höheren Anlagenpreise sowie die Inflation. Die für den Netzausbau erforderlichen Investitionen werden auf etwa 53 Milliarden Euro bis 2040 geschätzt. Bei den Haushalten machen die Netzgebühren machen derzeit rund 25,5 Prozent der Gesamtkosten für die Stromversorgung aus. Etwa 52 Prozent entfallen auf die elektrische Energie, der Rest sind Steuern und Abgaben.
Bis 14. November ist der Entwurf der E-Control für die kommende Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-V) in Begutachtung. In den Erläuterungen dazu heißt es, dass immer mehr Haushalte mittels eigener Photovoltaikanlagen selbst Strom erzeugen und damit weniger elektrische Energie über die öffentlichen Netze beziehen. Ferner sei wegen der hohen Strompreise „in den letzten Jahren Energie eingespart“ worden: „Die Abgabe an Endverbraucher ist 2023 um 5,6 Prozent gesunken.“ Und weil sich die Netztarife pro kWh mittels Division der von der E-Control anerkannten Kosten durch die Stromabgabemenge im jeweiligen Netzgebiet errechnen, finden sich im Verordnungsentwurf teils deutliche Erhöhungen.
Höhere Erhöhungen auf niederen Ebenen
„Im Detail steigen die Entgelte auf der niederen Spannungsebene oft stärker an“, konstatiert die E-Control in den Erläuterungen zum Entwurf. Und sie fügt hinzu: Auf der untersten Netzebene (Ebene 7) wird die von den Kleinkunden, insbesondere den Haushalten, tatsächlich benötigte Leistung nicht gemessen. Erfasst wird bislang nur der Stromverbrauch, der aber für die Kosten des Netzes „nicht relevant“ ist. Die Leistung wird den Haushalten über eine Pauschale verrechnet, die derzeit 36 Euro pro Jahr beträgt. Per 1. Januar soll sie um rund 33 Prozent auf 48 Euro pro Jahr ansteigen. Als Grund nennt die E-Control sinngemäß, dass die weitaus meisten PV-Anlagen auf der Netzebene 7 angeschlossen werden, womit die dort benötigte Leistung erheblich zunimmt. Gleichzeitig aber verringert sich der Strombezug gerade auf dieser Ebene.
Am stärksten steigen dem Entwurf zufolge voraussichtlich die betreffenden Netztarife auf der Ebene 7 in Niederösterreich mit 40,6 Prozent auf 9,56 Cent/kWh, in Wien mit 38,4 Prozent auf 8,76 Cent/kWh sowie in der Steiermark mit 36,6 Prozent auf 10,43 Cent/kWh. Die geringsten Erhöhungen verzeichnen die steirische Landeshauptstadt Graz mit 0,1 Prozent auf 6,73 Cent/kWh, die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck mit 7,0 Prozent auf 9,18 Cent/kWh sowie das übrige Tirol mit 16,8 Prozent auf 7,34 Cent/kWh.
„Ungerechte“ Kostenverteilung
In dem Begutachtungsverfahren für die SNE-V haben Vertreter der Strombezieher sowie der Wirtschaft Parteienstellung. Insbesondere für die Haushalte nimmt diese Funktion die Arbeiterkammer (AK) wahr. Deren zuständiger Referent Joel Tölgyes kritisierte bei der Fachtagung die Aufteilung der Netzkosten als ungerecht: „Die Haushalte verbrauchen nur ein Viertel des in Österreich benötigten Stroms. Sie zahlen aber 44 Prozent der Netzgebühren.“ Laut Tölgyes sollten insbesondere die Betreiber von Ökostromanlagen stärker zur Kasse gebeten werden, wie dies bei den Aufwendungen für die Energie zur Deckung der technisch bedingten Netzverluste bereits der Fall ist: „Etwa 48 Prozent des Netzverlustentgelts bezahlen die Stromerzeuger, rund 52 Prozent die Verbraucher.“
Ferner forderte der AK-Vertreter eine „staatliche Kofinanzierung“ für den Netzausbau. Beispielsweise könnte der Bund den Netzbetreibern Garantien für ihre Investitionen zur Verfügung stellen. Dies erfolge bereits derzeit für den Ausbau des Autobahn- und des Eisenbahnnetzes. Ähnlich argumentierte Claudia Hübsch von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Sie wiederholte den Wunsch der WKÖ nach einem staatlichen Infrastrukturfonds, ein Anliegen, dem sich auch die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich, Martina Prechtl-Grundnig, anschloss.
Vorsicht beim Infrastrukturfonds
E-Control-Vorstand Urbantschitsch riet indessen zur Vorsicht bei derartigen Überlegungen: „Es ist immer schön, den Staat zur Deckung von Kosten heranzuziehen. Nach Möglichkeit sollte sich das System für die Stromversorgung aber finanziell selbst tragen.“ Und wenn schon ein Infrastrukturfonds etabliert werde, müssten im Gegenzug die Netzgebühren sinken.
Urbantschitschs Kollege Haber resümierte, es werde auch noch in den kommenden Jahren erheblichen Diskussionsbedarf hinsichtlich des Netzausbaus und seiner Finanzierung geben. Wichtig sei jedenfalls: „Die Gewinner müssen die Netznutzer sein.“
Klaus Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 21.10.2024, 15:59 Uhr
Montag, 21.10.2024, 15:59 Uhr
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