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Durchleitung: Watt Suisse bekommt Recht
Die Schweizer Wettbewerbskommission WEKO hat entschieden, dass die Entreprises Electriques Fribourgeoises (EEF) der Watt Suisse die Durchleitung von Strom gewähren muss.
 
Watt Suisse hatte im Sommer 1999 mit dem Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) einen Stromliefervertrag für 26 Standorte in der ganzen Schweiz abgeschlossen. Verschiedene Netzeigentümer verweigerten jedoch den Transit des Watt-Stroms. Daraufhin erstattete Watt Suisse Anzeige bei der WEKO, unter anderem gegen die EEF. Die WEKO begründet ihre Entscheidung zugunsten der Watt Suisse damit, dass die EEF...

 
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Montag, 26.03.2001, 12:26 Uhr