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DUH: Laufzeitverlängerung ist verfassungswidrig
Da die Entsorgung hochradioaktiven Atommülls auch künftig ungeklärt bleibt, ist die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante Laufzeitverlängerung der bestehenden Nuklearmeiler nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) rechts- und verfassungswidrig.
 
Der Umweltverband legte am 28. Januar in Berlin ein entsprechendes Rechtsgutachten vor. „Wenn die Atommeiler wirklich länger laufen sollten, steht das im eklatanten Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten des Staates", erklärte DUH-Juristin Cornelia Ziehm, „eine Laufzeitverlängerung würde die im Atomausstiegsgesetz aus dem Jahr 2002  festgelegte...

 
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Donnerstag, 28.01.2010, 14:29 Uhr