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Enerige & Management > Gas - Drohnenverbot über LNG-Terminals
Quelle: Drohne_Inspektion_Stromleitungen_Flynex
GAS:
Drohnenverbot über LNG-Terminals
Die Hafeninfrastruktur-Gesellschaft Niedersachsen Ports sieht beim LNG-Terminal in Wilhelmshaven eine „veränderte Sicherheitslage“.
 
Über dem LNG-Terminal in Wilhelmshaven und dem Anleger für verflüssigte Gase in Stade dürfen von sofort an keine Drohnen mehr fliegen. Darauf hat die Hafenbetreibergesellschaft Niedersachsens Ports (Nports) jetzt die Presse hingewiesen. Zur Begründung verweist das Unternehmen auf die „zunehmende sicherheitspolitische Sensibilität kritischer Infrastrukturen“. Die Einschränkungen dienten dem Schutz der Anlagen und der öffentlichen Sicherheit, heißt es.

Auch Drehgenehmigungen würden vorerst nicht mehr erteilt. Neben sicherheitsrechtlichen Rahmenbedingungen seien dafür auch differenzierte Zuständigkeiten innerhalb der Häfen ausschlaggebend. Zudem gibt es von Nports zumindest keine kurzfristigen Dreh- und Fotografiergenehmigungen mehr für die Sicherheitsbereiche der Landeshäfen, die den Vorgaben des International Ship and Port Facility Security Code, ISPS, unterliegen. Diese Vorschriften regeln den Zugang zu sicherheitsrelevanten Hafenbereichen.

Die Genehmigungen müssen nun nicht nur Nports durchlaufen, sondern auch die von ihnen getrennte Hafenbehörde, konkret die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Dafür setzt Nports nun fünf bis zehn Werktage an.

Niedersachsen Ports ist Eigentümer und Betreiber von fünf Seehäfen, sieben Inselversorgungshäfen und drei Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Das LNG-Terminal in Wilhelmshaven hat immer wieder auch die neugierigen Blicke von Umweltschützern auf sich gezogen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert etwa den Einsatz von Chlor bei der Terminalreinigung. Mit einer entsprechenden Klage war die Organisation vergangenes Jahr vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.
 

Manfred Fischer
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Freitag, 11.04.2025, 17:49 Uhr

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