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Enerige & Management > Windkraft Onshore - Drei Ostländer stärken kommunale Beteiligung an Wind
Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
WINDKRAFT ONSHORE:
Drei Ostländer stärken kommunale Beteiligung an Wind
Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet grüne Projektierer stärker als bisher, Standortkommunen oder deren Bürger am Erfolg zu beteiligen. Thüringen und Sachsen führen die Pflicht ein.
 
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will die Gemeinden und Bürger stärker an den Gewinnen aus Windrädern und Solarparks vor ihrer Haustür beteiligen. Bis zum Ende des Sommers wird dazu ein neues Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz im Wirtschaftsministerium erarbeitet, wie Minister Reinhard Meyer (SPD) am 14. Juni im Landtag ankündigte. Zunächst sollen dann die anderen Ministerien sowie Verbände zu dem Entwurf angehört werden. Noch in diesem Jahr werde die Diskussion im Landtag beginnen, so der Minister zum angedachten Zeitplan. 

Vorgesehen sind nach seinen Worten verschiedene Varianten der Beteiligung von Bürgern und Kommunen an den Einnahmen aus den Anlagen. Es soll demnach einen Baukasten geben, aus dem sich, örtlich unterschiedlich, das Passende ausgesucht werden kann. Denkbar seien etwa vergünstigte Stromtarife oder auch die Möglichkeit, Anteile zu erwerben. „Es soll eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl der Beteiligungsinstrumente geben“, deutete der Minister an. 

Das neue Gesetz soll mit einer besseren materiellen Beteiligung die Akzeptanz vor allem der Windkraft dort steigern, wo sie hingebaut wird. Das wird nötig sein, denn die Zahl der Windkraftanlagen in MV soll von jetzt 1.800 deutlich steigen. In der Debatte im Landtag wurde am Freitag die Zahl von bis zu 5.000 genannt.

Ein bereits 2016 aufgelegtes erstes Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz hatte nicht die erhoffte Wirkung - die Akzeptanz vor Ort blieb gering, und es kam nicht zu den Beteiligungen im erhofften Umfang. Aus der Branche war dazu zu hören, dass die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten von 20 Prozent kompliziert und nicht kalkulierbar sind.

Laut bundesrechtlichem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dürfen Windanlagenbetreiber die Kommunen mit 0,2 Ct/kWh an der Erzeugung grünen Stroms beteiligen, ohne dass dies als Vorteilsgewährung oder -annahme gilt. Diese Möglichkeit will Meyer im Nordosten des Landes in eine Pflicht umwandeln und auf Solaranlagen ausweiten.

In Thüringen nur Wind, in Sachsen auch Freiflächen-PV

Der Thüringer Landtag hatte am 12. Juni mit knapper Mehrheit von 37 zu 35 Stimmen ein von der rot-rot-grünen Minderheitsregierung vorgelegtes „Windkraftbeteiligungsgesetz“ gebilligt. Es sieht ebenfalls eine verpflichtende Abgabe der Anlagenbetreiber an die Standort-Kommunen von 0,2 Ct/kWh eingespeisten Stroms vor, allerdings nur bei Windenergieanlagen (wir berichteten).

Am selben Tag hatte der sächsische Landtag ein Gesetz beschlossen, das die Beteiligung der Kommunen sowohl an Windenergie- als auch an Solaranlagen verbindlich regelt. Die Kommunen bekommen für Windenergieanlagen ab einer Leistung von 1 MW jährlich mindestens 0,2 Ct/kWh, bei Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen ab einer Leistung von 1 ​MW sind es mindestens 0,1 Ct/kWh. Im Falle der Windkraft wären das zwischen 20.000 und 40.000 Euro pro Jahr und Anlage.
 

dpa
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Freitag, 14.06.2024, 17:49 Uhr

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