
Quelle: Fotolia / Silviu G Halmaghi
STROMNETZ:
Donetz testet Fernsteuerung von Erzeugungsanlagen
Die Dortmunder Netz GmbH testet im Juli die Fernsteuerung von Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW im Dortmunder Netzgebiet – gesetzlich vorgeschrieben zur Sicherung der Netzstabilität.
Die Dortmunder Netz GmbH (Donetz) bereitet für Juli 2025 einen Test der Fernsteuerbarkeit von Stromerzeugungsanlagen vor.
Im Fokus stehen alle Anlagen im Dortmunder Netzgebiet mit einer Nennleistung ab 100 kWh, teilte Donetz am 26. Juni mit. Dazu zählen Photovoltaik-, Windenergie- und KWK-Anlagen sowie Stromspeicher.
Im Rahmen der Maßnahme wird die Einspeiseleistung der betroffenen Anlagen für 30 bis 60 Minuten ferngesteuert reduziert. Ziel ist die Überprüfung der technischen Steuerbarkeit sowie die Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Grundlage für den Test ist § 12 Abs. 2b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Seit 2025 sind Netzbetreiber in Deutschland dazu verpflichtet, einmal jährlich eine solche Leistungsreduzierung zu erproben. Viele Anlagen verfügen laut Donetz bereits über technische Einrichtungen wie Funk-Rundsteuerempfänger oder Fernwirktechnik, die eine ferngesteuerte Leistungsreduzierung ermöglichen. Bei Anlagen mit intelligentem Messsystem erfolgt die Steuerung über eine daran angebundene Einrichtung.
Gestaffelte Durchführung nach Anlagentyp
Die Steuerung wird automatisiert durch Donetz vorgenommen. Ein Eingreifen seitens der Anlagenbetreiber ist laut der Netztochter des Dortmunder Energieversorgers DEW 21 nicht erforderlich. Die Funktion der Erzeugungsanlagen bleibe technisch erhalten. Entschädigungen für mögliche Ertragsverluste sehe das Gesetz indes nicht vor. Betreiber mit Direktvermarktungsverträgen sollen ihre Vermarkter im Vorfeld informieren.
Um Netzbelastungen zu vermeiden, wird der Test gestaffelt durchgeführt. Die Anlagen werden in Gruppen unterteilt und zu unterschiedlichen Zeitpunkten geregelt. Dabei berücksichtigt Donetz die jeweilige Erzeugungsart: Photovoltaikanlagen werden bei starker Sonneneinstrahlung getestet, Windenergieanlagen bei geeigneten Windverhältnissen.
Wärmegeführte KWK-Anlagen sollen ab Oktober in die Tests einbezogen werden. Betreiber finden weitere Informationen auf der Internetseite von Donetz .
Im Rahmen der Maßnahme wird die Einspeiseleistung der betroffenen Anlagen für 30 bis 60 Minuten ferngesteuert reduziert. Ziel ist die Überprüfung der technischen Steuerbarkeit sowie die Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Grundlage für den Test ist § 12 Abs. 2b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Seit 2025 sind Netzbetreiber in Deutschland dazu verpflichtet, einmal jährlich eine solche Leistungsreduzierung zu erproben. Viele Anlagen verfügen laut Donetz bereits über technische Einrichtungen wie Funk-Rundsteuerempfänger oder Fernwirktechnik, die eine ferngesteuerte Leistungsreduzierung ermöglichen. Bei Anlagen mit intelligentem Messsystem erfolgt die Steuerung über eine daran angebundene Einrichtung.
Gestaffelte Durchführung nach Anlagentyp
Die Steuerung wird automatisiert durch Donetz vorgenommen. Ein Eingreifen seitens der Anlagenbetreiber ist laut der Netztochter des Dortmunder Energieversorgers DEW 21 nicht erforderlich. Die Funktion der Erzeugungsanlagen bleibe technisch erhalten. Entschädigungen für mögliche Ertragsverluste sehe das Gesetz indes nicht vor. Betreiber mit Direktvermarktungsverträgen sollen ihre Vermarkter im Vorfeld informieren.
Um Netzbelastungen zu vermeiden, wird der Test gestaffelt durchgeführt. Die Anlagen werden in Gruppen unterteilt und zu unterschiedlichen Zeitpunkten geregelt. Dabei berücksichtigt Donetz die jeweilige Erzeugungsart: Photovoltaikanlagen werden bei starker Sonneneinstrahlung getestet, Windenergieanlagen bei geeigneten Windverhältnissen.
Wärmegeführte KWK-Anlagen sollen ab Oktober in die Tests einbezogen werden. Betreiber finden weitere Informationen auf der Internetseite von Donetz .

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Freitag, 27.06.2025, 09:00 Uhr
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