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Enerige & Management > Vertrieb - Digitales Helferlein für Härtefallhilfe
Quelle: Pixabay / Stefan Schweihofer
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Digitales Helferlein für Härtefallhilfe
Neue Rechenhilfe der Verbraucherzentralen: Wie hoch die Entlastung für Haushalte ausfällt, die etwa Heizöl oder Holzpellets nutzen, lässt sich jetzt schnell im Netz taxieren.
 
Ob Öl, Flüssiggas, Kohle, Holzpellets, Scheitholz, Holzbriketts oder Holzhackschnitzel: Ein neuer Online-Rechner der Verbraucherzentralen (VZ) ermittelt, ob Haushalte Anspruch auf die gesetzliche Härtefallhilfe haben und wie hoch diese voraussichtlich ausfällt. Bis zu 1,8 Milliarden Euro will der Bund dafür bekanntlich über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereitstellen. Ende März hatte sich die Bundesregierung mit den Ländern auf die Details der Regelung für Privathaushalte verständigt, die sogenannte nicht leitungsgebunden Energieträger nutzen.

„Mit dem neuen kostenlosen Online-Rechner kann jeder ausrechnen, ob es Geld vom Staat gibt“, sagt Amelie Vogler, Energieexpertin der VZ NRW. Das digitale Helferlein im Internet fragt ab, welchen Brennstoff und wie viel davon man verwendete und wie hoch die Rechnung war. Auf der Basis der vom Staat festgelegten Referenzwerte für die verschiedenen Brennstoffe ermittelt es dann den Erstattungsanspruch.

Entlastung gebe es dann, wie Vogler erklärt, „wenn der gezahlte Preis mindestens dem Doppelten der Referenzwerte für die einzelnen Brennstoffe entspricht und die Erstattung die Bagatellgrenze von 100 Euro überschreitet“. Für Heizöl etwa gilt ein Brutto-Referenzpreis von 71 Cent je Liter. Für Holzpellets ist ein Wert von 24 Cent je Kilogramm festgeschrieben, für Kohle und Koks sind es 36 Cent je Kilogramm. Maximal erstattet der Staat pro Haushalt 2.000 Euro. Geltend gemacht werden Brennstoffrechnungen aus dem Zeitraum von 1. Januar bis 1. Dezember 2022.

Die Abwicklung der Härtefallhilfen sind die Bundesländer zuständig. Welche Behörde jeweils die Aufgabe übernimmt, sei noch nicht überall festgelegt, teilen die VZ mit. Mit der Umsetzung der Vorgaben für die Anmeldeverfahren auf den Online-Plattformen der Länder sei jetzt begonnen worden. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll es sich um ein „unbürokratisches“ Antragsverfahren handeln, bei dem im Regelfall als Nachweise Rechnungen, Kontoauszüge oder Belege für Zahlungen genügen.

Den Entlastungsrechner  und Hintergrundinformationen stellen die Verbraucherzentalen kostenlos bereit.
 

Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 03.04.2023, 16:06 Uhr

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