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Enerige & Management > Politik - Diese Energiegesetze sind am 6. August im Kabinett
Das Bundeskanzleramt in Berlin. Quelle: Georg Eble
POLITIK:
Diese Energiegesetze sind am 6. August im Kabinett
Am 30. Juli tagt das Bundeskabinett das vorletzte Mal vor seiner Sommerpause. Zumindest sechs energie- und klimapolitische Entwürfe müssen noch mindestens bis 6. August liegen bleiben.
 
Das Bundeskabinett hat die ursprünglich für den 23. Juli vorgesehene Verabschiedung des Gesetzentwurfs „zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze“ erneut verschoben − auf frühestens 6. August. Der Referentenentwurf vom Juni wird also nicht am 30. Juli behandelt. Dies geht aus einem vorläufigen Zeitplan der Regierung für den August hervor, der dieser Redaktion vorliegt.

Insgesamt stehen sechs energie- und klimapolitische Vorhaben auf den Tagesordnungen der beiden Sitzungen am 6. und am 27. August. Zwischen den Terminen ist auch für die Exekutive Sommerpause. Der Bundestag kehrt im September aus den Parlamentsferien zurück.

Laut dem vorläufigen Zeitplan vom 25. Juli steht die weitere Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie RED III in deutsches Recht am 6. August in der „TOP-1-Liste“. Das bedeutet, dass der Referentenentwurf ohne Aussprache verabschiedet und damit zum Gesetzentwurf wird, da er zwischen den beteiligten Ministerien und dem Kanzleramt abschließend abgestimmt worden ist.

Beschleunigte Genehmigungsverfahren für Offshore und Stromnetz

Inhaltlich lässt der Entwurf vor allem die „Beschleunigungsgebiete“ für Offshore-Windkraft als „Infrastrukturgebiete“ aufleben. Durch seine verzögerte Umsetzung gilt seit 1. Juli auch wieder überall, onshore wie offshore, das alte Genehmigungsrecht mit einzelfallbezogener Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei der Onshore-Windkraft dauert dieser Rückfall voraussichtlich nur bis 31. Juli, da hier das Parlament bereits am 11. Juli die RED III umgesetzt hat.

Neu ist die Ausdehnung der Infrastrukturgebiete auf Stromnetz-Ausbauvorhaben, und zwar auch im Verteilnetz. In Nord- und Ostsee zwischen zwölf und 200 Seemeilen von der Küste kann dann das Bundesamt für Seeschifffahrt (BSH) sogar Infrastrukturgebiete ausweisen, ohne dass jemand einen Antrag gestellt hat.

Onshore können Verteilnetzbetreiber nach dem Entwurf die Ausweisung von Infrastrukturgebieten beantragen, und zwar nicht zwingend bei der Raumordnungsbehörde, sondern auf Wunsch bei der Bundesnetzagentur. Diese wird dann 20 Monate später wirksam, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Der Bundesverband Windenergie (BWE), der sich Anfang Juli insgesamt glücklich mit dem Referentenentwurf geäußert hatte, drang gleichzeitig auf ein rasches parlamentarisches Verfahren. Nur dann könnten die ersten Onshore-Infrastrukturgebiete wenigstens Mitte 2028 zur Verfügung stehen.

Von der RED III nicht übernommen hat das Energieministerium (BMWE) die Privilegierung von Stromspeicherprojekten. Dies hatte der BWE in seiner Stellungnahme kritisiert. Auch sollen Erneuerbaren-Projektierer zum Bedauern des BWE keinen Anspruch auf die „Überbauung“ von Netzverknüpfungspunkten bekommen, also über die addierte Leistung der angeschlossenen Anlagen hinaus.

Die drei weiteren erfolgversprechenden Rechtsakte 

Die privilegierte Stellung in der „TOP-1-Liste“ der Bundesregierung für den 6. August teilt das RED-III-Umsetzungsgesetz mit Referentenentwürfen
  • „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts“,
  • „zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes“ und
  • zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung.
Plus: zwei wackeligere Entwürfe

Wackeliger steht dafür am 6. August der Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG) im Kanzleramt an. Das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ ist nur als „O-TOP“ im vorläufigen Zeitplan aufgeführt. Das ist ein „ordentlicher Tagesordnungspunkt“ mit mündlicher Begründung und eventueller Aussprache unter den Ministern von Union und SPD. Hier ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ein Entwurf in die Ressortabstimmung zurückgeschickt wird.

Das gilt erst recht für den Entwurf zum Klimaschutzbericht 2025 der Bundesregierung. Er ist als „O-TOP“ alternativ für den 6. oder den 27. August angesetzt.
 

Georg Eble
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Dienstag, 29.07.2025, 17:31 Uhr

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