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Enerige & Management > Kernkraft - Die finale Abbaugenehmigung für Gundremmingen liegt vor
RWE hat jetzt alle Genehmigungen zum Rückbau des Kernkraftwerks Gundremmingen. Quelle: RWE
KERNKRAFT:
Die finale Abbaugenehmigung für Gundremmingen liegt vor
RWE hat die dritte und damit letzte atomrechtliche Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen erhalten.
 
Die finale Genemigung für den Rückbau wurde am 28. Mai vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Damit, so RWE, liegen sämtliche Voraussetzungen vor, um das Abbauziel zu erreichen: Die Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung Mitte/Ende der 2030er Jahre.

Bereits im März 2019 und Mai 2021 waren nach Angaben des Essener Energiekonzerns die Genehmigungen zur Stilllegung und zum Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile der Blöcke B und C erteilt worden. Seitdem wurden aus den beiden Maschinenhäusern mehrere Tausend Tonnen Material ausgebaut, bearbeitet und größtenteils dem Wertstoffkreislauf zugeführt worden. Die jetzt erteilte dritte Genehmigung umfasst den Abbau aller Anlagenteile, die nicht Gegenstand der vorherigen Freigaben waren.

„Die Genehmigungserteilung ermöglicht uns die nahtlose Fortsetzung des unverzüglichen Abbaus gemäß geltendem Atomgesetz und ist ein wichtiger Meilenstein bei unserem Rückbauvorhaben“, erklärte dazu Anlagenleiter Heiko Ringel. Der zügige und sichere Abbau werde mit einer hoch motivierten und fachlich versierten Mannschaft aus eigenem Personal und Partnerfirmen gewährleistet. Alle Arbeiten unterlägen dabei der Überwachung durch die Aufsichtsbehörde, die den Rückbau mit Unterstützung verschiedener unabhängiger Sachverständiger begleitet und beaufsichtigt.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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