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WÄRMEMARKT:
Die BEG-Förderung geht ab sofort weiter
Die neugestaltete „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) startet jetzt. Dabei war das zugrundeliegende Gebäudemodernisierungsgesetz noch nicht ausgefertigt.
 
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird per sofort unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) fortgeführt, teilte die Förderbank KfW am 21. Juli mit. Das GModG, das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der vorigen Ampelkoalition ersetzt, war am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden, es war aber bis 21. Juli noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Verschiedene Verbände hatten an Bundespräsident Walter Steinmeier (SPD) appelliert, die Ausfertigung zu verweigern (wir berichteten). Mit anderen Worten: Die KfW macht ihren neuen Förderaufruf unter Vorgriff auf das GModG, das den Beginn der umgestalteten BEG-Förderung auf den 21. Juli festlegt.

Ziel der Förderung bleibt es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Von sofort an gelten demnach geänderte Förderbedingungen für die BEG-Heizungsförderung in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie für die Förderung energetischer Sanierungen. Im Bereich Wohngebäude beträgt die Grundförderung für Heizungen weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und bei gestaffelten Beträgen für weitere Wohneinheiten. Für selbstnutzende Eigentümer wird der Einkommensbonus stärker nach Jahreseinkommen differenziert, für Haushalte mit Kindern gelte angehobene Einkommensgrenzen.

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen, wird jedoch von Februar 2027 an schrittweise reduziert. Im ersten Quartal 2027 soll zudem ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Dann sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent; für innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen ist ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus von nochmal 15 Prozent vorgesehen. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
 
Die vom 21. Juli 2026 an gültige Heizungsförderung gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - hier nur für Wohngebäude
(zur Vollansicht auf die Grafik klicken)
Quelle: KfW

Auch bei der Heizungsförderung für Nichtwohngebäude gelten neue Höchstbeträge und Anpassungsmechanismen. Für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettoraumfläche liegt der Förderhöchstbetrag ebenfalls bei 28.000 Euro, bei größeren Gebäuden gelten zusätzliche Flächenwerte. Diese Höchstbeträge werden von Februar 2027 an ebenfalls schrittweise abgesenkt.

Bei der Förderung energetischer Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden entfällt der bisherige Zusatzbonus von 5 Prozent für Effizienzhaus-Stufen mit EE-Klasse. Für Wohngebäude wird die Förderung einheitlich auf 150.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert. Dies gilt auch für Zuschüsse an Kommunen.

Ausgeweitet wird der Bonus für serielles Sanieren: Für Wohngebäude gilt er künftig auch für die Effizienzhaus-Stufe 70 EE. Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus neu eingeführt. Die Beantragung soll voraussichtlich von Ende September 2026 an möglich sein.

Bereits erteilte Förderzusagen bleiben gültig. Eingegangene, noch nicht beschiedene Anträge werden nach den geltenden Förderbedingungen geprüft. Die Förderung steht weiterhin unter dem Vorbehalt verfügbarer BEW-Gelder.

Die KfW hat die Details der umgestalteten BEG-Förderung auf ihrer Internetseite  veröffentlicht. Und der Hersteller Stiebel Eltron stellt einen Online-Förderrechner  für den Einbau einer Wärmepumpe in ein selbstgenutztes Einfamilienhaus zur Verfügung (geo)
 

Georg Eble
Redakteur
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Dienstag, 21.07.2026, 12:05 Uhr

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