KLIMASCHUTZ:
Deutsche Wirtschaft fordert unbürokratische Energiewende
Unabhängig vom Ampel-Aus: Die deutsche Wirtschaft fordert von der EU mehr Entschlossenheit im Kampf gegen die Bürokratie – auch bei energie- und klimapolitischen Vorschriften.
95 Prozent der Unternehmen gaben bei einer Befragung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) an, dass der Abbau
der überbordenenden Bürokratie entscheidend sei, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Europa zu steigern: „Die Wirtschaft
braucht dringend Impulse“, sagte DIHK-Vizepräsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller in Brüssel bei der Vorlage eines 50 Punkte
umfassenden Katalogs von konkreten Vorschlägen zum Bürokratieabbau: „Der Bürokratieabbau ist hier ein wichtiger Hebel.“ Der
Pressetermin stand in keinem Zusammenhang mit dem Aus der Ampelkoalition (Meldungen dazu später).
Abstriche fordern die Industrie- und Handelskammern unter anderem bei den Vorschriften der Energie- und Klimapolitik. So berücksichtige der vorliegende Entwurf zur Umsetzung des europäischen Klimazolls (CBAM) weder den Umstand, dass bestimmte Informationen einfach nicht zur Verfügung stünden, noch, dass die Meldung geringer Mengen vollkommen unverhältnismäßig sei.
Der Hochlauf großer Wasserstoffprojekte werde dadurch behindert, dass umfangreiche Nachweise und Berichtspflichten die Wirtschaftlichkeit der Projekte beeinträchtigten. Der Aufwand zum Nachweis, dass Elektrolyseure wirklich grünen Wasserstoff erzeugten, müsse deutlich reduziert werden.
Bei den Nachweispflichten im Rahmen des Emissionshandels gebe es „zahlreiche Berichts-, Dokumentations- und Genehmigungspflichten“, die großen Aufwand für die Unternehmen erforderten, aber wenig bis keinen Nutzen brächten. Kritisch sehen die Industrie- und Handelskammern auch, dass der Net-Zero Industry Act der EU Nachhaltigkeitskriterien von den Unternehmen verlangt, die sich an Ausschreibungen öffentlicher Aufträge beteiligen.
Vorgaben im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie seien vielfach „kleinteilig“ und würden nicht ausreichend mit den Unternehmen abgestimmt. Vor allem kleinere und mittlere Firmen brauchten außerdem längere Übergangsfristen bei der Einführung neuer Vorgaben.
Als eine wahre „Black-Box mit unklaren Fristen und Inhalten“ erweise sich die neue Batterieverordnung. Neue Begriffe, Verweise und Querverweise verhinderten die Lesbarkeit der Verordnung und verursachten große Unsicherheit. Das ganze Regelwerk müsse deswegen überarbeitet und in eine praxistaugliche, verständliche Form gebracht werden.
Administrative Erleichterungen vor allem für Stadtwerke versprechen sich die Kammern davon, dass diese von Entlastungen oder der Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfasst werden. Das sei gegenwärtig ausgeschlossen, wenn eine Kommune mehr als 25 Prozent der Anteile eines Stadtwerkes hält. Dadurch würden Personal und andere Ressourcen gebunden, die an woanders sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Der DIHK stellt die Ergebnisse seiner Verbandsumfrage im Internet zur Verfügung.
Abstriche fordern die Industrie- und Handelskammern unter anderem bei den Vorschriften der Energie- und Klimapolitik. So berücksichtige der vorliegende Entwurf zur Umsetzung des europäischen Klimazolls (CBAM) weder den Umstand, dass bestimmte Informationen einfach nicht zur Verfügung stünden, noch, dass die Meldung geringer Mengen vollkommen unverhältnismäßig sei.
Der Hochlauf großer Wasserstoffprojekte werde dadurch behindert, dass umfangreiche Nachweise und Berichtspflichten die Wirtschaftlichkeit der Projekte beeinträchtigten. Der Aufwand zum Nachweis, dass Elektrolyseure wirklich grünen Wasserstoff erzeugten, müsse deutlich reduziert werden.
Bei den Nachweispflichten im Rahmen des Emissionshandels gebe es „zahlreiche Berichts-, Dokumentations- und Genehmigungspflichten“, die großen Aufwand für die Unternehmen erforderten, aber wenig bis keinen Nutzen brächten. Kritisch sehen die Industrie- und Handelskammern auch, dass der Net-Zero Industry Act der EU Nachhaltigkeitskriterien von den Unternehmen verlangt, die sich an Ausschreibungen öffentlicher Aufträge beteiligen.
Vorgaben im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie seien vielfach „kleinteilig“ und würden nicht ausreichend mit den Unternehmen abgestimmt. Vor allem kleinere und mittlere Firmen brauchten außerdem längere Übergangsfristen bei der Einführung neuer Vorgaben.
Als eine wahre „Black-Box mit unklaren Fristen und Inhalten“ erweise sich die neue Batterieverordnung. Neue Begriffe, Verweise und Querverweise verhinderten die Lesbarkeit der Verordnung und verursachten große Unsicherheit. Das ganze Regelwerk müsse deswegen überarbeitet und in eine praxistaugliche, verständliche Form gebracht werden.
Administrative Erleichterungen vor allem für Stadtwerke versprechen sich die Kammern davon, dass diese von Entlastungen oder der Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfasst werden. Das sei gegenwärtig ausgeschlossen, wenn eine Kommune mehr als 25 Prozent der Anteile eines Stadtwerkes hält. Dadurch würden Personal und andere Ressourcen gebunden, die an woanders sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Der DIHK stellt die Ergebnisse seiner Verbandsumfrage im Internet zur Verfügung.
Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 07.11.2024, 09:34 Uhr
Donnerstag, 07.11.2024, 09:34 Uhr
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