Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
RECHT:
Deutsche Umwelthilfe klagt gegen den Freistaat Bayern
Die Deutsche Umwelthilfe hat Klage gegen Bayern eingereicht. Sie sieht Verstöße gegen das Klimaschutzgesetz und fordert eine rasche Fortschreibung des Klimaschutzprogramms.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht, teilte
der Verein am 20. April mit. Hintergrund ist nach Angaben der Organisation die ausbleibende Fortschreibung des Klimaschutzprogramms, die im
Bayerisches Klimaschutzgesetz vorgesehen ist. Die DUH argumentiert, dass Bayern seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfülle,
obwohl eine deutliche Verfehlung der Klimaziele absehbar sei.
Nach dem Gesetz muss das Programm regelmäßig angepasst werden, um die Zielerreichung sicherzustellen. Die DUH fordert die Bayerische Staatsregierung dazu auf, kurzfristig Maßnahmen nachzulegen. Die Organisation sieht Handlungsbedarf, um die Emissionsminderung bis 2030 sowie die angestrebte Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen.
„Das aktuelle Klimaschutzprogramm ist dafür völlig unzureichend und muss dringend aktualisiert werden. Mit unserer Klage erhöhen wir den Druck auf die Staatsregierung, endlich wirksame Maßnahmen auf den Weg zu bringen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Kritik an fehlender Fortschreibung
Resch bezeichnet die gesetzlichen Vorgaben als verbindlich. Die Organisation verweist darauf, dass das bestehende Programm nicht ausreiche, um die gesetzlich festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Nach ihrer Einschätzung entsteht durch die unterlassene Fortschreibung ein Vollzugsdefizit. Sie fordert von der Staatsregierung unter Führung von Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) eine Anpassung der bestehenden Strategien.
Die Klage gegen Bayern reiht sich in eine Serie von Klagen ein. Bereits im vergangenen Jahr hatte die DUH Verfahren gegen andere Bundesländer angestoßen, darunter Baden-Württemberg und Berlin (wir berichteten). Ziel dieser Klagen ist es, die Einhaltung landesrechtlicher Klimavorgaben gerichtlich überprüfen zu lassen.
Zugleich kritisiert die DUH politische Maßnahmen auf Bundesebene, die aus ihrer Sicht den Emissionsminderungszielen entgegenstehen. Die Organisation sieht darin ein widersprüchliches Signal zur Umsetzung der Klimapolitik.
Nach dem Gesetz muss das Programm regelmäßig angepasst werden, um die Zielerreichung sicherzustellen. Die DUH fordert die Bayerische Staatsregierung dazu auf, kurzfristig Maßnahmen nachzulegen. Die Organisation sieht Handlungsbedarf, um die Emissionsminderung bis 2030 sowie die angestrebte Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen.
„Das aktuelle Klimaschutzprogramm ist dafür völlig unzureichend und muss dringend aktualisiert werden. Mit unserer Klage erhöhen wir den Druck auf die Staatsregierung, endlich wirksame Maßnahmen auf den Weg zu bringen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Kritik an fehlender Fortschreibung
Resch bezeichnet die gesetzlichen Vorgaben als verbindlich. Die Organisation verweist darauf, dass das bestehende Programm nicht ausreiche, um die gesetzlich festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Nach ihrer Einschätzung entsteht durch die unterlassene Fortschreibung ein Vollzugsdefizit. Sie fordert von der Staatsregierung unter Führung von Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) eine Anpassung der bestehenden Strategien.
Die Klage gegen Bayern reiht sich in eine Serie von Klagen ein. Bereits im vergangenen Jahr hatte die DUH Verfahren gegen andere Bundesländer angestoßen, darunter Baden-Württemberg und Berlin (wir berichteten). Ziel dieser Klagen ist es, die Einhaltung landesrechtlicher Klimavorgaben gerichtlich überprüfen zu lassen.
Zugleich kritisiert die DUH politische Maßnahmen auf Bundesebene, die aus ihrer Sicht den Emissionsminderungszielen entgegenstehen. Die Organisation sieht darin ein widersprüchliches Signal zur Umsetzung der Klimapolitik.
© 2026 Energie & Management GmbH
Montag, 20.04.2026, 11:57 Uhr
Montag, 20.04.2026, 11:57 Uhr
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