• Gas schwimmt gegen den Strom
  • Energie senkt überraschend Herstellerpreise
  • Tschechien feiert zweite Unabhängigkeit vom Kreml
  • Klimabewegung verliert Wolf von Fabeck
  • Vattenfall verteuert Berliner Strom-Grundversorgung
  • Messstellenbetreiber darf seinen Zählerschrank verwenden
  • Erkrath verlässt Gründertrio der Neander Energie
  • Pannen-Park geht unter neuer Regie probeweise wieder ans Netz
  • Verspätete Abrechnung verstößt gegen Wettbewerbsrecht
  • Leine-Energie sichert Belieferung von Liegenschaften in Niedersachsen
Enerige & Management > Recht - Der Zähler muss nicht in den Schrank
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
RECHT:
Der Zähler muss nicht in den Schrank
Der Betreiber einer Erzeugungsanlage darf sich den Ort für die Messeinrichtung selbst aussuchen. Mit diesem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof einen Rechtsstreit zwischen der EWE Netz GmbH und LichtBlick beendet.
 
„Ein dezentrales Messkonzept, bei dem der Stromzähler als Zweirichtungszähler unmittelbar in der Erzeugungsanlage eines Blockheizkraftwerks angebracht wird, verstößt nicht gegen die derzeit geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik“, heißt es in dem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14. April (EnVR 45/13). Auch gegen die im August 2011 vom Verband der...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 12.06.2015, 16:04 Uhr