
Quelle: E&M
BIOMASSE:
Definition sorgt für dicke Luft
Biogasanlage gleich Erdgaskraftwerk? Der Bundesregierung schwebt eine steuerrechtliche Neudefinition von Biomasse vor. „Irrsinnigerweise“, meinen Branchenverbände.
Der Vorschlag kommt aus dem Bundesfinanzministerium, die Bundesregierung hat ihn jetzt abgenickt. Der Kabinettsentwurf zur
Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes bringt eine Neudefinition von „Biomasse“ mit sich.
Diese soll aus dem Begriff der „erneuerbaren Energieträger“, wie er im Stromsteuerrecht festgelegt ist, gestrichen werden. Eine Überlegung „entgegen allen bisherigen Rechtsakten“, moniert das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), in dem sich mehrere Branchenverbände zusammengeschlossen haben.
„Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen“, erklärt HBB-Leiterin Sandra Rostek. Biomasse dürfe nicht behandelt werden wie fossilen Energien.
Vorgeschobene Begründung?
Das Finanzministerium begründe den Ausschluss mit Bürokratieabbau, damit keine Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig werde, erklärt Rostek. Diesse Begründung hält sie für vorgeschoben „Da die Anlagen bereits für den Erhalt der EEG-Vergütung eine Nachhaltigkeitszertifizierung durchführen müssen, entstünde hier kein Mehraufwand.“
Im HBB gehe man davon aus, „dass die Bundesregierung beteiligte Behörden nicht behelligen will, die bereits vorhandenen Nachhaltigkeitszertifikate zu prüfen“. Rosteck: „Auch wir setzen uns leidenschaftlich für den Bürokratieabbau ein – aber nicht auf dem Rücken einer ganzen Branche.“
Darüber hinaus schlagen die Verbände des HBB im Hinblick auf die ebenfalls anstehende Änderung des Energiesteuerrechts vor, den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe im Schwerlastverkehr sowie in der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer zu befreien.
Die Defossilisierung des Schwerlaststraßenverkehrs oder der Antriebsleistung in der Land- und Forstwirtschaft sei über eine Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom praktisch nicht möglich. Das Energiesteuerrecht sollte deshalb durch eine Steuerbegünstigung für nachhaltige Biokraftstoffe Anreize für Klimaschutz in diesem Bereich setzen.
Diese soll aus dem Begriff der „erneuerbaren Energieträger“, wie er im Stromsteuerrecht festgelegt ist, gestrichen werden. Eine Überlegung „entgegen allen bisherigen Rechtsakten“, moniert das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), in dem sich mehrere Branchenverbände zusammengeschlossen haben.
„Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen“, erklärt HBB-Leiterin Sandra Rostek. Biomasse dürfe nicht behandelt werden wie fossilen Energien.
Vorgeschobene Begründung?
Das Finanzministerium begründe den Ausschluss mit Bürokratieabbau, damit keine Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig werde, erklärt Rostek. Diesse Begründung hält sie für vorgeschoben „Da die Anlagen bereits für den Erhalt der EEG-Vergütung eine Nachhaltigkeitszertifizierung durchführen müssen, entstünde hier kein Mehraufwand.“
Im HBB gehe man davon aus, „dass die Bundesregierung beteiligte Behörden nicht behelligen will, die bereits vorhandenen Nachhaltigkeitszertifikate zu prüfen“. Rosteck: „Auch wir setzen uns leidenschaftlich für den Bürokratieabbau ein – aber nicht auf dem Rücken einer ganzen Branche.“
Darüber hinaus schlagen die Verbände des HBB im Hinblick auf die ebenfalls anstehende Änderung des Energiesteuerrechts vor, den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe im Schwerlastverkehr sowie in der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer zu befreien.
Die Defossilisierung des Schwerlaststraßenverkehrs oder der Antriebsleistung in der Land- und Forstwirtschaft sei über eine Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom praktisch nicht möglich. Das Energiesteuerrecht sollte deshalb durch eine Steuerbegünstigung für nachhaltige Biokraftstoffe Anreize für Klimaschutz in diesem Bereich setzen.
Manfred Fischer
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Mittwoch, 03.09.2025, 17:18 Uhr
Mittwoch, 03.09.2025, 17:18 Uhr
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