
Bild: Fotolia.com, aldorado
BADEN-WÜRTTEMBERG:
Das neue EWärmeG gilt
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg sieht nun auch für Nichtwohngebäude einen Pflichtanteil erneuerbarer Energie bei der Wärmegewinnung vor.
Zum 1. Juli ist in Baden-Württemberg die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Kraft getreten. Mit der Neufassung wurde
der Geltungsbereich des Gesetzes von Wohngebäuden auf Nichtwohngebäude (mit Ausnahme öffentlicher Gebäude) ausgeweitet. Zudem
erhöht sich der Pflichtanteil erneuerbarer Energie bei der Wärmegewinnung von 10 auf 15 %. Wie die bisherige Regelung greift...
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Mittwoch, 01.07.2015, 09:15 Uhr
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