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Enerige & Management > Recht - Dämpfer für Stadtwerke Rüsselsheim in Veruntreuungsfall
Quelle: Shutterstock
RECHT:
Dämpfer für Stadtwerke Rüsselsheim in Veruntreuungsfall
Rückschlag für die Stadtwerke Rüsselsheim: Das Landgericht Mainz kann keine Mitschuld bei früheren Wirtschaftsprüfern erkennen. Es geht um 1,7 Millionen Euro veruntreuten Geldes.
 
Das hatten die Stadtwerke Rüsselsheim sich anders gedacht. Mit einer ersten Klage im Zusammenhang mit veruntreuten Firmengeldern in Millionenhöhe (wir berichteten) ist der hessische Versorger vor dem Landgericht Mainz gescheitert.

Die erste Instanz in diesem Fall gab am 14. Januar bekannt, den Vorwürfen gegen eine früher vom Stadtwerk beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht zu folgen. Die Stadtwerke Rüsselsheim GmbH und die dazugehörige Energieversorgung Rüsselsheim GmbH hatten in ihrer Klage den Prüfern eine Mitschuld daran unterstellt, dass eine damalige Stadtwerke-Mitarbeiterin über Jahre bis zu 1,7 Millionen Euro auf ein privates Konto umleiten konnte.

Mit der Klage gegen die Wirtschaftsprüfungsfirma wollte der Versorger erreichen, dass auch diese für einen Teil des entstandenen Schadens haftet. Entsprechend zielte die Klage darauf ab, den Wirtschaftsprüfern Mängel bei den Sorgfalts- und Informationspflichten nachzuweisen. Beim Prüfen der Bilanzen - so die Klagebegründung - hätten die Unregelmäßigkeiten auffallen müssen.

Versorger bedauert das Urteil und prüft die Berufung

Die Stadtwerke Rüsselsheim sehen das gegenteilige Urteil des Landgerichts mit „Bedauern“, wie ein Sprecher auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt. Nun sei die schriftliche Begründung für das Urteil abzuwarten, ehe das Unternehmen über weitere rechtliche Schritte entscheide. Möglich ist eine Berufung, die das Oberlandesgericht in Koblenz verhandeln würde.

Das Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ein Nebenschauplatz. Im eigentlichen Fall der Veruntreuung haben die Stadtwerke nach umfangreichen Untersuchungen eine Hauptschuldige ausgemacht. Eine ehemalige Mitarbeiterin habe über drei Jahre hinweg „mit zahlreichen manipulierten Überweisungen“ 1,7 Millionen Euro für sich verbucht. Der mutmaßlichen Täterin bescheinigt der Versorger eine „hohe kriminelle Energie“.

Die Arbeit externer Spezialisten belege, so Stadtwerke-Geschäftsführer Maik Landwehr, „dass die Stadtwerke Rüsselsheim Opfer der kriminellen Energie einer Einzelperson sind und dass alle anderen Mitarbeitenden ihre Aufgaben gewissenhaft und zutiefst ehrlich erledigen“.

Über ein Strafverfahren gegen die mutmaßliche Täterin entscheidet die Staatsanwaltschaft. Auch fordern die Stadtwerke Schadenersatz von der Frau. Den Vorwurf gegen sie zu erhärten, sei komplex gewesen, so Maik Landwehr. So hätten Sachverständige Tausende von Kontoauszügen geprüft und mehrere Gutachten erstellt. Den Vorgang lückenlos aufzuklären, sei gerade für ein kommunales Unternehmen eine Verpflichtung.

Gegenmaßnahmen für die Zukunft

Ob das Stadtwerk bei seiner ehemaligen Mitarbeiterin Vermögenswerte sicherstellen ließ, dazu wollte der Versorger gegenüber dieser Redaktion keine Angaben machen. Mit einem sogenannten Arrestverfahren soll es später möglich sein, im Falle einer Verurteilung fällige Geldstrafen oder andere Ansprüche durchzusetzen.

Für die Aufklärung der Veruntreuung betreiben die Stadtwerke nach eigenen Angaben einen hohen Aufwand. Dieser sei auch erforderlich, so Maik Landwehr, „damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann“.

Für die Stadtwerke bedeutet die Veruntreuung nicht nur einen materiellen, sondern auch einen Imageschaden. Die Kritik richtet sich auch dagegen, dass die Überweisungen auf Fremdkonten über einen längeren Zeitraum unerkannt erfolgen konnten. Die Verantwortung dafür auch den Wirtschaftsprüfern zuzuschieben, ist ein nachvollziehbarer, allerdings zunächst gescheiterter Versuch. Um grundsätzlich Vertrauen bei Kunden und Öffentlichkeit zurückzugewinnen, haben die Stadtwerke in der Zwischenzeit ein „Internes Kontrollsystem“ (IKS) etabliert.
 

Volker Stephan
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Dienstag, 14.01.2025, 17:09 Uhr

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