CONTRACTING:
Contracting im Wohnungsmarkt bleibt behindert
Bei bestehenden Mietverhältnissen ist die Zustimmung des Mieters nötig, wenn den Betrieb der Heizungsanlage ein Contractor übernehmen soll. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch dann, wenn der Energiedienstleister die Heizungsanlage modernisiert.
Nach Auffassung des Forum Contracting ist die über Jahre diskutierte Streitfrage mit dem BGH-Urteil (VIII ZR 362/04) nunmehr
endgültig im Sinne der Mieterposition geklärt. Allerdings müsse man die Folgen aus dem Urteil sehr differenziert betrachten.
Keinesfalls sei es so, dass ein Vermieter den Instanzgerichten nur erklären muss, dass die Kostenfolgen für den Mieter begrenzt
bleiben...
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Donnerstag, 20.07.2006, 13:44 Uhr
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