EMISSIONSHANDEL:
CO2-Nutzung bleibt emissionshandelspflichtig
Für die Weiterverwertung von abgeschiedenem Kohlendioxid müssen Anlagenbetreiber Emissionsrechte kaufen, lediglich im Falle einer CCS-Speicherung entfällt die Emissionshandelspflicht.
Das geht aus der Verordnung zur Überwachung und Auswertung von Treibhausgasemissionen im EU-Emissionshandel hervor, der nun
der EU-Ministerrat zugestimmt hat. Viele Anlagenbetreiber hatten gehofft, das aus Verbrennungsanlagen abgeschiedene CO2 für
andere Industrieprozesse verwenden zu können und durch diese Nutzung eine Befreiung von der Abgabepflicht für Emissionsrechte
zu erhalten. Beispiele...
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Montag, 04.06.2012, 10:47 Uhr
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