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RECHT:
Bundesverwaltungsgericht bekommt eigenen Energie-Senat
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird um einen Senat erweitert, der sich um Rechtsfälle rund um Infrastrukturmaßnahmen in Sachen Energie kümmern soll.
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, hat einen neuen Senat angekündigt. Wie eine Sprecherin des
Gerichts auf Anfrage der Redaktion betätigte, soll sich dieser mit Infrastrukturmaßnahmen befassen – vor allem mit Klagen
beim Bau und Ausbau von Flüssigerdgas(LNG)-Terminals, Stromleitungen oder Windkraftanlagen. Hintergrund sei die angestrebte
Beschleunigung des Infrastruktur-Ausbaus in Deutschland. Der Landesdienst Sachsen der Deutschen Presseagentur hatte im Rahmen einer Medienveranstaltung zum Jahresbericht 2022 über den neuen Energiesenat berichtet.
Am obersten deutschen Verwaltungsgericht arbeiten in zwölf Senaten knapp 60 Richter und Richterinnen. Das Gericht entscheidet bei juristischen Auseinandersetzungen im Bereich des Verwaltungsrechts. Das Bundesverwaltungsgericht ist hauptsächlich Revisionsinstanz in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte (OVG) in den einzelnen Bundesländern. Im dreigliedrigen Verwaltungsrechtssystem in Deutschland gibt es 51 Verwaltungsgerichte, 15 OVG – in manchen Bundesländern Verwaltungsgerichtshöfe genannt – und das Bundesverwaltungsgericht.
In bestimmten Streitigkeiten wie über die Planung besonders wichtiger Verkehrswege oder über bestimmte Vereinsverbote „entscheidet das Bundesverwaltungsgericht abschließend in erster und zugleich letzter Instanz“, wie es auf der Internetseite des Obergerichts heißt. Es ist also in diesen Fällen ausnahmsweise auch Tatsacheninstanz, muss also sowohl den Sachverhalt aufklären als auch - wie sonst - eine bundeseinheitliche Verwaltungsrechtsprechung fördern.
Am obersten deutschen Verwaltungsgericht arbeiten in zwölf Senaten knapp 60 Richter und Richterinnen. Das Gericht entscheidet bei juristischen Auseinandersetzungen im Bereich des Verwaltungsrechts. Das Bundesverwaltungsgericht ist hauptsächlich Revisionsinstanz in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte (OVG) in den einzelnen Bundesländern. Im dreigliedrigen Verwaltungsrechtssystem in Deutschland gibt es 51 Verwaltungsgerichte, 15 OVG – in manchen Bundesländern Verwaltungsgerichtshöfe genannt – und das Bundesverwaltungsgericht.
In bestimmten Streitigkeiten wie über die Planung besonders wichtiger Verkehrswege oder über bestimmte Vereinsverbote „entscheidet das Bundesverwaltungsgericht abschließend in erster und zugleich letzter Instanz“, wie es auf der Internetseite des Obergerichts heißt. Es ist also in diesen Fällen ausnahmsweise auch Tatsacheninstanz, muss also sowohl den Sachverhalt aufklären als auch - wie sonst - eine bundeseinheitliche Verwaltungsrechtsprechung fördern.

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Donnerstag, 09.03.2023, 16:04 Uhr
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