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VERBÄNDE:
Bundesverband E-Mobilität stellt Insolvenzantrag
Das Amtsgericht Charlottenburg muss auf Antrag des Bundesverbands E-Mobilität über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entscheiden.
Eines haben der ruhmreiche KFC Uerdingen, immerhin 1985 als FC Bayer 05 Uerdingen deutscher Pokalsieger der Männer im Fußball,
und der Bundesverband E-Mobilität gemeinsam: Ihr jeweiliger Insolvenzverwalter kommt aus der Kanzlei Voigt Salus.
Wie aus einer Mitteilung des Amtsgerichts Charlottenburg hervorgeht, hat der Bundesverband E-Mobilität (BEM e.V.), vertreten durch die Vorstände Markus Emmert und Christian Heep, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht am 22. Mai 2025 den Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus bestellt.
Demnach darf der Verband nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über sein Vermögen verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalters habe die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten. Außerdem müsse er prüfen, ob das Vermögen des Verbands die Kosten des Verfahrens decken wird.
Mit dem Insolvenzantrag sorgt der Verband wieder für negative Schlagzeilen. Vor einem Jahr hatte er seinem damaligen Vorstandsmitglied, Kurt Sigl, nach einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Stuhl vor die Tür gesetzt.
Vorstandsmitglied von außerordentlicher Mitgliederversammlung abberufen
Damals wollte sich niemand der Beteiligten zu den Gründen äußern. Lediglich Sigl sagte zur Redaktion auf Anfrage, er hätte sich eine „elegantere Art“ für sein Ausscheiden gewünscht. Bereits zuvor wurde in der Öffentlichkeit immer wieder über eine Führungskrise spekuliert.
Am 1. März 2024 war die knappe Mitteilung, der Bundeverband E-Mobilität habe in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Berlin beschlossen, das bisherige Vorstandsmitglied Kurt Sigl abzuberufen, erfolgt. „Die Verbandsführung wird weiterhin durch die Vorstände Christian Heep und Markus Emmert ausgeübt“, hieß es damals. Heep und Emmert kündigten an, die Verbandsstrukturen weiterzuentwickeln und den politischen Stellenwert des Verbands, „als führendem deutschen Branchenverband“, weiter erhöhen zu wollen.
Am 16. Oktober 2024 fand dann die ordentliche Mitgliederversammlung des BEM im hessischen Hanau statt. Die Veranstaltung habe sich durch „einen konstruktiven Austausch und intensive Dialoge“ ausgezeichnet, heißt es in einer offiziellen Mitteilung des Verbands. Es war auch von einem Feedback von Mitgliedern die Rede, die zunächst über einen Austritt nachgedacht hätten, angesichts der „konstruktiven Versammlung“ aber dann doch bleiben wollten. Solche Äußerungen hätten gezeigt, „dass der eingeschlagene Weg breite Zustimmung findet“, hieß es weiter. Einen Hinweis darauf, dass die beiden Vorstände Christian Heep und Markus Emmert von der Mitgliederversammlung in ihrem Amt bestätigt wurden, gibt es allerdings nicht.
Die einzige öffentlich zugängliche Darstellung der finanziellen Situation des BEM findet sich im Lobbyregister des Deutschen Bundestages. Dort ist ein Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 hinterlegt. Dieser weist ein negatives Betriebsergebnis von 15.140,39 Euro aus, wobei dem betrieblichen Rohertrag von 586.184,64 Euro die Gesamtkosten von 601.325,03 Euro gegenüberstehen. Bei Berücksichtigung weiterer Positionen ergibt sich ein Jahresfehlbetrag für 2023 von 13.234,01 Euro.
Über die aktuelle finanzielle Situation des Verbands wird gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren Aufschluss geben.
Wie aus einer Mitteilung des Amtsgerichts Charlottenburg hervorgeht, hat der Bundesverband E-Mobilität (BEM e.V.), vertreten durch die Vorstände Markus Emmert und Christian Heep, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht am 22. Mai 2025 den Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus bestellt.
Demnach darf der Verband nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über sein Vermögen verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalters habe die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten. Außerdem müsse er prüfen, ob das Vermögen des Verbands die Kosten des Verfahrens decken wird.
Mit dem Insolvenzantrag sorgt der Verband wieder für negative Schlagzeilen. Vor einem Jahr hatte er seinem damaligen Vorstandsmitglied, Kurt Sigl, nach einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Stuhl vor die Tür gesetzt.
Vorstandsmitglied von außerordentlicher Mitgliederversammlung abberufen
Damals wollte sich niemand der Beteiligten zu den Gründen äußern. Lediglich Sigl sagte zur Redaktion auf Anfrage, er hätte sich eine „elegantere Art“ für sein Ausscheiden gewünscht. Bereits zuvor wurde in der Öffentlichkeit immer wieder über eine Führungskrise spekuliert.
Am 1. März 2024 war die knappe Mitteilung, der Bundeverband E-Mobilität habe in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Berlin beschlossen, das bisherige Vorstandsmitglied Kurt Sigl abzuberufen, erfolgt. „Die Verbandsführung wird weiterhin durch die Vorstände Christian Heep und Markus Emmert ausgeübt“, hieß es damals. Heep und Emmert kündigten an, die Verbandsstrukturen weiterzuentwickeln und den politischen Stellenwert des Verbands, „als führendem deutschen Branchenverband“, weiter erhöhen zu wollen.
Am 16. Oktober 2024 fand dann die ordentliche Mitgliederversammlung des BEM im hessischen Hanau statt. Die Veranstaltung habe sich durch „einen konstruktiven Austausch und intensive Dialoge“ ausgezeichnet, heißt es in einer offiziellen Mitteilung des Verbands. Es war auch von einem Feedback von Mitgliedern die Rede, die zunächst über einen Austritt nachgedacht hätten, angesichts der „konstruktiven Versammlung“ aber dann doch bleiben wollten. Solche Äußerungen hätten gezeigt, „dass der eingeschlagene Weg breite Zustimmung findet“, hieß es weiter. Einen Hinweis darauf, dass die beiden Vorstände Christian Heep und Markus Emmert von der Mitgliederversammlung in ihrem Amt bestätigt wurden, gibt es allerdings nicht.
Die einzige öffentlich zugängliche Darstellung der finanziellen Situation des BEM findet sich im Lobbyregister des Deutschen Bundestages. Dort ist ein Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 hinterlegt. Dieser weist ein negatives Betriebsergebnis von 15.140,39 Euro aus, wobei dem betrieblichen Rohertrag von 586.184,64 Euro die Gesamtkosten von 601.325,03 Euro gegenüberstehen. Bei Berücksichtigung weiterer Positionen ergibt sich ein Jahresfehlbetrag für 2023 von 13.234,01 Euro.
Über die aktuelle finanzielle Situation des Verbands wird gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren Aufschluss geben.

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Montag, 26.05.2025, 20:31 Uhr
Montag, 26.05.2025, 20:31 Uhr
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