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Enerige & Management > Politik - Bundestag: Schnellere Genehmigungsverfahren für Erneuerbare
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
POLITIK:
Bundestag: Schnellere Genehmigungsverfahren für Erneuerbare
Die große Koalition im Bundestag hat den Weg für ein rein elektronisches Genehmigungsverfahren bei der Zulassung von Windparks und Solaranlagen frei gemacht.
 
Bestimmte Genehmigungsverfahren für Windräder, Solaranlagen und andere Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen schneller werden. Das hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD mit knapper Mehrheit beschlossen. Grüne, Linke und AfD stimmten dagegen.

Den Plänen zufolge werden Genehmigungsbehörden künftig Fristen gesetzt, die je nach Verfahren unterschiedlich lang sind. Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen in bestimmten Fällen wegfallen.

Antragsteller sollen sich an eine einheitliche Stelle wenden können, die das gesamte Verfahren steuert. Ab dem 21. November sollen Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen zudem rein elektronisch ablaufen. Für die Pläne ist auch die Zustimmung des Bundesrats notwendig.

Vom Umweltverband Nabu kommt Kritik an dem Vorhaben. Die Kriterien zur Beschleunigung „stellen nicht sicher, dass Windenergieanlagen ausschließlich auf für den Naturschutz unkritischen Flächen schneller gebaut werden können“, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Zudem würden die Behörden durch zusätzliche Prüfschritte und kurze Übergangsfristen stärker belastet.

Die Abstimmung fand im Bundestag als sogenannter Hammelsprung statt. Dabei verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal. Sie gehen dann durch Türen, die mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ gekennzeichnet sind, wieder hinein und werden dabei gezählt. Die AfD hatte die Mehrheit im Plenum angezweifelt. In der Abstimmung stimmten 312 Abgeordnete für die Pläne, 265 dagegen. Enthaltungen gab es nicht.

Andreas Lenz, energiepolitischer Sprecher der Union im Bundestag, sagte, der Ausbau der Windenergie soll künftig stärker gesteuert und auf ausgewiesene Windenergiegebiete konzentriert werden. „Künftig gilt der Grundsatz, dass Windenergieanlagen außerhalb von Windenergiegebieten nach Erreichen der Flächenziele grundsätzlich unzulässig sind. Der Ausbau wird damit auf die dafür vorgesehenen Windenergiegebiete konzentriert. Kommunale Positivplanungen bleiben dabei jederzeit möglich.“
 

dpa
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Freitag, 11.07.2025, 12:58 Uhr

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