
Bild: Rehau
STROMNETZ:
Bundestag beschließt Vorrang für Erdkabel
Der Bundestag hat am 3. Dezember gesetzliche Änderungen zum Leitungsbau verabschiedet. Der Erdkabelvorrang soll mehr Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen.
Bei geplanten Gleichstromtrassen erhält die Erdverkabelung nun rechtlich Vorrang. Freileitungen sollen nur noch ausnahmsweise
aus Naturschutzgründen, bei der Nutzung von Bestandstrassen und zum Beispiel auf Verlangen betroffener Kommunen in Betracht
kommen. Bei Siedlungsannäherung sind Freileitungen jedoch komplett verboten. So sind künftig nach dem Gesetzesentwurf keine
Freileitungen mehr...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 04.12.2015, 11:42 Uhr
Freitag, 04.12.2015, 11:42 Uhr