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POLITIK:
Bundesregierung setzt auf Tempo bei Geothermie
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes vorgelegt. Zugleich beginnt eine Länder- und Verbändeanhörung.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat den Entwurf eines Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG) veröffentlicht. Ziel ist es, dass Geothermieanlagen, Großwärmepumpen, Wärmespeichern und Fernwärmeleitungen künftig schneller
geplant und somit gebaut werden können. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen im Berg-, Wasser- und Umweltrecht
vor. Zudem soll das Vorhaben dem überragenden öffentlichen Interesse dienen – eine Einstufung, die bereits bei Windenergie- und PV-Anlagen Anwendung findet.
Der Gesetzentwurf ist ein Artikelgesetz und sieht Änderungen im Bergrecht, Wasserrecht und Umweltrecht vor. Wie auch bei Windenergieanlagen und PV Anlagen sollen damit auch Anlagen zur Gewinnung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet werden. Gleichzeitig werden die Vorgaben aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie-(REDIII) in nationales Recht überführt.
Neu ist auch die Beschleunigung beim Bau von Fernwärmeleitungen. Leitungen zur Wärmeverteilung vom Erzeuger zum Verbraucher sollen künftig in gleichem Maße wie Energieversorgungsleitungen für Strom, Gas oder Wasserstoff behandelt werden. Für die Bundesregierung ist der Fernwärmeausbau ein zentraler Hebel zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Ein weiteres Element des Gesetzes ist die Einführung der Funktion eines Projektmanagers im Wasserrecht. Diese Instanz unterstützt Behörden im Genehmigungsprozess, trifft jedoch keine Entscheidungen. Vergleichbare Rollen bestehen bereits im Bundesimmissionsschutzrecht. Zudem soll das Genehmigungsverfahren durch Digitalisierungspflichten und strukturierte Vollständigkeitsprüfungen standardisiert werden.
Branchenverband sieht Nachbesserungsbedarf
„Es ist ein großer Schritt, dass mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz erstmals auch ein Geothermie-Stammgesetz eingeführt wird“, teilte der Geschäftsführer des Bundesverbands Geothermie, Gregor Dilger, dazu am 4. Juli mit. Positiv sieht der Verband etwa, dass das Gesetz nun auch die Bereitstellung von Kühlenergie einschließt. Auch die Aufnahme von Wärmeleitungen in den Geltungsbereich des GeoBG ist nach Ansicht des Branchenverbands ein wichtiger Schritt.
Nach Ansicht des Verbands sollten Bund, Länder und Kommunen jedoch auch geeignete Flächen für Bohrplätze, Heizwerke, Wärmenetze sowie zur Installation von Erdwärmekollektoren und Sondenfeldern bereitstellen, um den Ausbau der Geothermie zu vereinfachen. Dies könnte noch durch eine Ergänzung des GeoBG (Stammgesetz) geregelt werden.
Die Befreiung von Geothermieprojekten von der Pflicht zur vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung ist für den Bundesverband Geothermie ebenfalls zentral. Laut Verband zirkuliert das genutzte Wasser lediglich und verändert sich nicht stofflich. Der Verband fordert außerdem eine Angleichung der Prüftiefe bei Standorten auf mindestens 300 Meter, um unnötige Prüfungen im Kontext atomarer Endlagerpotenziale zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf ist ein Artikelgesetz und sieht Änderungen im Bergrecht, Wasserrecht und Umweltrecht vor. Wie auch bei Windenergieanlagen und PV Anlagen sollen damit auch Anlagen zur Gewinnung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet werden. Gleichzeitig werden die Vorgaben aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie-(REDIII) in nationales Recht überführt.
Neu ist auch die Beschleunigung beim Bau von Fernwärmeleitungen. Leitungen zur Wärmeverteilung vom Erzeuger zum Verbraucher sollen künftig in gleichem Maße wie Energieversorgungsleitungen für Strom, Gas oder Wasserstoff behandelt werden. Für die Bundesregierung ist der Fernwärmeausbau ein zentraler Hebel zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Ein weiteres Element des Gesetzes ist die Einführung der Funktion eines Projektmanagers im Wasserrecht. Diese Instanz unterstützt Behörden im Genehmigungsprozess, trifft jedoch keine Entscheidungen. Vergleichbare Rollen bestehen bereits im Bundesimmissionsschutzrecht. Zudem soll das Genehmigungsverfahren durch Digitalisierungspflichten und strukturierte Vollständigkeitsprüfungen standardisiert werden.
Branchenverband sieht Nachbesserungsbedarf
„Es ist ein großer Schritt, dass mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz erstmals auch ein Geothermie-Stammgesetz eingeführt wird“, teilte der Geschäftsführer des Bundesverbands Geothermie, Gregor Dilger, dazu am 4. Juli mit. Positiv sieht der Verband etwa, dass das Gesetz nun auch die Bereitstellung von Kühlenergie einschließt. Auch die Aufnahme von Wärmeleitungen in den Geltungsbereich des GeoBG ist nach Ansicht des Branchenverbands ein wichtiger Schritt.
Nach Ansicht des Verbands sollten Bund, Länder und Kommunen jedoch auch geeignete Flächen für Bohrplätze, Heizwerke, Wärmenetze sowie zur Installation von Erdwärmekollektoren und Sondenfeldern bereitstellen, um den Ausbau der Geothermie zu vereinfachen. Dies könnte noch durch eine Ergänzung des GeoBG (Stammgesetz) geregelt werden.
Die Befreiung von Geothermieprojekten von der Pflicht zur vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung ist für den Bundesverband Geothermie ebenfalls zentral. Laut Verband zirkuliert das genutzte Wasser lediglich und verändert sich nicht stofflich. Der Verband fordert außerdem eine Angleichung der Prüftiefe bei Standorten auf mindestens 300 Meter, um unnötige Prüfungen im Kontext atomarer Endlagerpotenziale zu vermeiden.
Das BMWE leitet nun die Länder- und Verbändeanhörung ein. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 21. Juli 2025. Das Gesetz soll noch 2025 im Bundestag beschlossen werden.

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Freitag, 04.07.2025, 12:06 Uhr
Freitag, 04.07.2025, 12:06 Uhr
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