Das Reichstagsgebäude in Berlin. Quelle: Fotolia / JFL Photography
POLITIK:
Bundesregierung plant Strategie für CO2-Entnahme aus der Luft
Die Bundesregierung plant eine Strategie für CO2-Entnahme und Speicherung. Sie soll den Beitrag technischer Senken zur Erreichung der Klimaziele festlegen.
Die Bundesregierung erarbeitet eine „Langfriststrategie Negativemissionen“, um Verfahren zur Entnahme von Kohlendioxid aus
der Atmosphäre und dessen dauerhafte Speicherung zu regeln. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Diese Strategie bilde die Grundlage für die Festlegung des
Beitrags technischer Senken gemäß Paragraf 3b des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG).
Mit dem im Kabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes sollten zudem der leitungsgebundene Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid ermöglicht werden. Bislang habe es an einem „rechtssicheren Rahmen zum Bau von Kohlendioxidleitungen und Speichern für den kommerziellen Einsatz“ gemangelt, schreibt die Bundesregierung. Nicht erlaubt werden solle damit jedoch der Transport und die Speicherung von CO2, das aus der Kohleverbrennung stammt.
Haftung und Sicherheitsvorgaben
Für die Sicherheit der Speicher soll künftig der Betreiber haften. Im Falle einer Leckage muss dieser Zertifikate im EU-Emissionshandel in Höhe der ausgetretenen CO2-Menge abgeben. Zudem sollen Betreiber verpflichtet werden, eine Deckungssumme für eventuelle Schäden vorzuhalten und deren Nachweis zu führen.
Die Linksfraktion hatte die Bundesregierung gefragt, ob die 2024 angekündigte Langfriststrategie zu Negativemissionen weiterverfolgt werde. Ziel sei es, verbindliche Zielwerte für CO2-Entnahmen in den Jahren 2035, 2040 und 2045 festzulegen. Auch nach einem rechtlichen Rahmen für Abscheidung, Nutzung und Langzeitspeicherung von CO2 sowie zur Haftung hatte die Fraktion gefragt. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die Vorarbeiten an der Strategie laufen – konkrete Zielzahlen stehen aber noch aus.
Mit dem im Kabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes sollten zudem der leitungsgebundene Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid ermöglicht werden. Bislang habe es an einem „rechtssicheren Rahmen zum Bau von Kohlendioxidleitungen und Speichern für den kommerziellen Einsatz“ gemangelt, schreibt die Bundesregierung. Nicht erlaubt werden solle damit jedoch der Transport und die Speicherung von CO2, das aus der Kohleverbrennung stammt.
Haftung und Sicherheitsvorgaben
Für die Sicherheit der Speicher soll künftig der Betreiber haften. Im Falle einer Leckage muss dieser Zertifikate im EU-Emissionshandel in Höhe der ausgetretenen CO2-Menge abgeben. Zudem sollen Betreiber verpflichtet werden, eine Deckungssumme für eventuelle Schäden vorzuhalten und deren Nachweis zu führen.
Die Linksfraktion hatte die Bundesregierung gefragt, ob die 2024 angekündigte Langfriststrategie zu Negativemissionen weiterverfolgt werde. Ziel sei es, verbindliche Zielwerte für CO2-Entnahmen in den Jahren 2035, 2040 und 2045 festzulegen. Auch nach einem rechtlichen Rahmen für Abscheidung, Nutzung und Langzeitspeicherung von CO2 sowie zur Haftung hatte die Fraktion gefragt. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die Vorarbeiten an der Strategie laufen – konkrete Zielzahlen stehen aber noch aus.
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 17.10.2025, 14:29 Uhr
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