
Bild: Maik Schwertle/pixelio.de
TELEKOMMUNIKATION:
Bundesrat stimmt für Abschaffung der Störerhaftung
Anbieter öffentlich zugänglicher WLAN-Zugänge brauchen die Risiken durch die Störerhaftung nicht mehr fürchten.
Urheberrechtsinhaber dürfen künftig weder Schadenersatz noch Abmahngebühren von Hotspot-Betreibern verlangen, wenn über das
angebotene öffentlich zugängliche WLAN unerlaubt geschützte Werke etwa durch File-Sharing illegal verbreitet wurden. Der Bundesrat
hat am 22. September einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Zuvor hatte bereits Ende Juni der Bundestag nach langen
und kontrovers...
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Montag, 25.09.2017, 16:08 Uhr
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