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Enerige & Management > Politik - Bundesrat billigt Bundesgesetze
Quelle: Georg Eble
POLITIK:
Bundesrat billigt Bundesgesetze
Der Bundesrat hat die ersten Gesetze der neuen schwarz-roten Bundesregierung gebilligt. Für die Unternehmen gibt es Entlastungen in Milliardenhöhe.
 
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung am 11. Juli dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zugestimmt. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Ziel ist es, Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Für Unternehmen, die in Windenergie, erneuerbare Wärme oder Geothermie investieren, sieht das Gesetz verschiedene Erleichterungen vor, teilte der Energieverband VKU mit. Künftig gelten straffere Vorgaben für die zuständigen Genehmigungsbehörden – unter anderem beim Bau von Windkraftanlagen, der Installation von Wärmepumpen und dem Ausbau solarer Energieerzeugung. Dies soll zu einer zügigeren Bearbeitung führen und damit Investitionsprozesse erleichtern.

Ab Ende 2025 ist zudem die verpflichtende digitale Abwicklung aller Genehmigungsverfahren vorgesehen. Dadurch sollen die Verfahren nicht nur schneller, sondern auch transparenter und einheitlicher werden.

Ein zentrales Element ist die Einführung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land. In diesen festgelegten Zonen gelten vereinfachte Regelungen, um die Umsetzung von Projekten zu erleichtern und die Ausbauziele effizienter zu erreichen.

Stromsteuersenkung für alle

Die Länder haben zudem den Druck auf die Bundesregierung für eine Stromsteuersenkung für alle erhöht. Der Bundesrat beschloss eine Empfehlung, in welcher die Bundesregierung gebeten wird, die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten inklusive der Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen − Unternehmen wie Haushalte − so schnell wie möglich umzusetzen.

Gegen die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromsteuer nicht für alle Bürger und für alle Betriebe zu senken, hatten zuvor schon zahlreiche Ministerpräsidenten, auch aus der Union, protestiert. Eigentlich ist dies im Koalitionsvertrag zugesagt, allerdings unter einem Finanzierungsvorbehalt.

Milliardenschweren Steuerentlastungen

Mit der Zustimmung der Länder kommen hingegen die milliardenschweren Steuerentlastungen für Unternehmen, die die Wirtschaft nach der jahrelangen Wachstumsschwäche wieder ankurbeln sollen.

Konkret sollen Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte im laufenden und in den nächsten zwei Jahren degressiv von der Steuer abschreiben können − und zwar mit bis zu 30 Prozent. Dadurch sinkt direkt nach einer Anschaffung die Steuerlast und Firmen haben schneller wieder mehr Geld zur Verfügung.

Wenn dieser sogenannte Booster ausgelaufen ist, soll ab 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer sinken − und zwar von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032. Außerdem wird der Kauf eines reinen Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver. 

Bund, Ländern und Kommunen entgehen durch das Paket Steuereinnahmen von rund 48 Milliarden Euro. Der Bund übernimmt die Steuerausfälle der Kommunen bis 2029 vollständig. Auch die Länder erhalten einen finanziellen Ausgleich.
 
 

dpa / Stefan Sagmeister
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Freitag, 11.07.2025, 17:28 Uhr

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