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Enerige & Management > E&M Vor 20 Jahren - Bundesnetzagentur stärkt den Wettbewerb
Quelle: Shutterstock / Dabarti CGI
E&M VOR 20 JAHREN:
Bundesnetzagentur stärkt den Wettbewerb
Vor 20 Jahren nährte eine Entscheidung der Bundesnetzagentur nach der Übernahme der Ruhrgas durch Eon die Hoffnung auf mehr Wettbewerb im Gasmarkt.
 
Anfang der 2000er-Jahre hatte die Übernahme der Ruhrgas durch Eon Stürme der Entrüstung ausgelöst, zumal nur durch eine Ministererlaubnis der Deal am Ende – ungeachtet des Vetos des Bundeskartellamts – zustande gekommen war. Die höchst umstrittene Fusion wirkte noch Jahre nach. Das sogenannte Gas-Release-Programm, demzufolge das neue Unternehmen in mehreren Auktionen Milliarden von Kilowattstunden Gas auf den Markt bringen musste, sollte dazu beitragen, den marktbeherrschenden Einfluss des neuen Giganten zu zügeln und Wettbewerb im deutschen Gasmarkt ermöglichen. Doch Kritik aus dem Markt war ständiger Begleiter des Programms. Im Frühjahr 2006 waren die Transportkapazitäten für die versteigerten Mengen ein Aufreger. E&M-Redakteur Peter Focht berichtete damals.


Die Bundesnetzagentur hat Eon Ruhrgas dazu verpflichtet, Händlern, die beim Gas-Release-Programm des Unternehmens einkaufen, auch feste Transportkapazitäten zum Abtransport der erworbenen Mengen bereitzustellen.

In einem von der EnBW Trading GmbH angestrengten Missbrauchsverfahren, das die Transportmodalitäten bei der letztjährigen Gasauktion zum Thema hatte, verpflichtete die Bundesnetzagentur die Eon Ruhrgas Transport AG (ERT), der EnBW Trading feste Transportkapazitäten zur Verfügung zu stellen.

Nach der letztjährigen Auktion hatte sich die EnBW Trading erfolglos bei der Eon Ruhrgas Transport um feste Transportkapazitäten bemüht. Stattdessen habe die ERT lediglich unterbrechbare Kapazitäten zugesagt mit der Begründung, die festen Kapazitäten seien bereits von Dritten gebucht, so die Darstellung der Bundesnetzagentur, die von EnBW Trading bestätigt wird. Bei der Kapazitätsvergabe habe die ERT ferner erhebliche Kapazitäten von Eon-Konzernunternehmen vorrangig behandelt und im letzten Winter die Transporte der EnBW Trading mehrfach unterbrochen, weil feste Kapazitätsrechte von anderen Transportkunden fast ausnahmslos genutzt wurden.

„Die ERT konnte ihr Verhalten weder formal noch in der Sache rechtfertigen“, gegründet die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung. Der Einwand des Unternehmens, der Bundesnetzagentur sei die Berücksichtigung der Ministererlaubnis nicht erlaubt, habe der juristischen Prüfung nicht standgehalten. Die Eon Ruhrgas Transport verkenne, „dass die mit der Ministererlaubnis gewollte Wettbewerbsbelebung nur erreichbar ist, wenn feste Transportmöglichkeiten für die versteigerten Gasmengen bereitstehen“, so die Regulierungsbehörde weiter. Soweit Kapazitätsbuchungen aus der Eon Ruhrgas-Gruppe dem entgegenstünden, „sind diese im Sinne der Ministererlaubnis nachrangig zu behandeln und müssen zurücktreten“.

200 Milliarden kWh werden versteigert

Eon Ruhrgas wollte die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht unmittelbar kommentieren. Man habe die Entscheidung hingenommen und prüfe die weitere Vorgehensweise, erklärte ein Sprecher gegenüber E&M.

Ein Sprecher der EnBW Trading äußerte sich in einer ersten Stellungnahme gegenüber E&M zufrieden darüber, „dass die Bundesnetzagentur unsere Rechtsauffassung bestätigt hat“, wonach sich ERT bei der Vergabe diskriminierend und damit missbräuchlich verhalten habe. Die Entscheidung der Behörde entspreche der „Logik der Ministererlaubnis“. Nur mit festen Transportkapazitäten könne ein Energiehändler „planbar und verlässlich“ Gaslieferungen anbieten, so der Sprecher weiter. Deshalb werde EnBW Trading für die noch nicht transportierten Mengen aus der letztjährigen Auktion feste Kapazitäten beanspruchen. Ob das Unternehmen auch an der nächsten Auktion teilnimmt, ist noch nicht entschieden.

Eon Ruhrgas Transport könnte gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde per Eilantrag Klage beim Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen. Eine Klage habe jedoch keine aufschiebende Wirkung, so eine Sprecherin der Bundesnetzagentur gegenüber E&M. Deshalb gehe man davon aus, dass die Entscheidung von weitreichender Bedeutung für das Gas-Release-Programm 2006 sein werde.

Die diesjährige Auktion ist die insgesamt vierte und findet am 17. Mai statt. Nach dem Rechtsverständnis der heutigen Entscheidung müsse die ERT allen Erwerbern von Release-Mengen feste Transportkapazitäten anbieten, soweit sie dies wünschen. Damit dürften die den Wettbewerb belebenden Anreize für eine Ersteigerung des Erdgases bei der Auktion erheblich zunehmen, meint man bei der Bundesnetzagentur.

Die Durchführung eines Gas Release-Programms, ist Teil der Auflagen aus der Ministererlaubnis für die Übernahme von Ruhrgas durch die Eon AG. Damit wurde die Eon Ruhrgas verpflichtet, insgesamt 200 Milliarden kWh Erdgas aus ihren langfristigen Importverträgen in sechs separaten jährlichen Auktionen zur Versteigerung anzubieten. Bestandteil der Auflage war auch die Verpflichtung zum Transport des versteigerten Gases.
 

Peter Focht
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