
Quelle: Shutterstock / Audio und werbung
WASSERSTOFF:
Bundesnetzagentur legt Entwurf für Wasserstoffentgelt vor
Die Bundesnetzagentur stellt ein bundesweites Wasserstoffnetzentgelt und Eckpunkte für ein gestuftes Preissystem zur Diskussion.
Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn hat am 26. März einen Entwurf zur Festlegung des sogenannten Hochlaufentgelts für das geplante Wasserstoff-Kernnetz veröffentlicht. Zudem
hat sie ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die Grundlage für ein künftig differenziertes Entgeltsystem bilden soll. Beide
Dokumente stellt sie zur Konsultation. Stellungnahmen dazu können bis zum 2. Mai 2025 eingereicht werden.
Das Hochlaufentgelt ist ein bundesweit einheitlicher Preis, der an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes gelten soll. Es ist laut der Behörde zunächst bis zum Jahr 2055 vorgesehen und beträgt nach dem aktuellen Vorschlag der Netzagentur 25 Euro/kWh pro Stunde pro Jahr (Euro/kWh/h/a). Die Bundesnetzagentur erachtet diese Höhe des Entgeltes unter anderem durch ein wissenschaftliches Gutachten als angemessen.
Präsident Klaus Müller betont, das Hochlaufentgelt sei „ein weiterer Schritt in eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft“. Es solle einerseits einen marktfähigen Zugang zum Netz ermöglichen und zugleich die Finanzierung von Bau und Betrieb des Kernnetzes durch private Investitionen sicherstellen.
Verteilung der Kosten auf die gesamte Laufzeit
Der Entwurf knüpft an den im Juni 2024 veröffentlichten Beschluss mit dem Titel: „Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus“. Die Bundesnetzagentur bezeichnet diesen Beschluss als „WANDA“ (wir berichteten). Er ist die Grundlage für ein sogenanntes intertemporales Finanzierungsmodell.
Damit ist gemeint, dass Mindererlöse in der Anfangsphase der Netzinbetriebnahme zugelassen und dokumentiert werden. Diese sollen in späteren Jahren, wenn die Nutzung des Netzes steigt, durch höhere Einnahmen ausgeglichen werden. Die Finanzierungskosten werden so über die gesamte Laufzeit verteilt. Ein spezielles Amortisationskonto − von er Behörde auch Allokationskonto genannt − soll sicherstellen, dass diese Salden nachvollziehbar verbucht und langfristig geglättet werden können.
Das Hochlaufentgelt bleibt nach der derzeitigen Planung über die Jahre konstant, wird aber jährlich an die allgemeine Geldwertentwicklung angepasst. Zusätzlich soll alle drei Jahre eine Überprüfung erfolgen. Falls das Entgelt nicht mehr ausreicht, um das Konto auszugleichen, behält sich die Bundesnetzagentur vor, Anpassungen vornehmen.
Eckpunkte für ein differenziertes Entgeltsystem
Zusätzlich zu dieser Festlegung hat die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier vorgelegt, das ein differenziertes Entgeltsystem skizziert. Während das Hochlaufentgelt nur für Jahreskapazitäten gilt, sollen künftig auch Monats- und Tagesprodukte sowie unterbrechbare Kapazitäten angeboten werden. Im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens „WaKandA“ (Wasserstoff-Kapazitäten-Grundmodell und Abwicklung des Netzzugangs) stellt die Behörde daher erste Überlegungen zu sogenannten Multiplikatoren vor. Diese sollen je nach Vertragslaufzeit und Kapazitätsart eine Preisstaffelung ermöglichen. Auch Rabatte für unterbrechbare Kapazitätsprodukte und für Ausspeisepunkte an Wasserstoffspeichern sind angedacht.
Die vorgeschlagenen Entgeltstrukturen sollen nach Angaben der Netzagentur sicherstellen, dass unterschiedliche Nutzungsanforderungen abgebildet und gleichzeitig die Finanzierung des Netzes gewährleistet werden. Die konkrete Ausgestaltung der neuen Preismodelle ist Teil der laufenden Konsultation.
Der Festlegungsentwurf sowie das zugrunde gelegte Gutachten sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur downloadbar. Das „Eckpunktepapier für eine Ergänzungsfestlegung zur Festlegung GBK-24-01-2#1 (WANDA)“ ist ebenfalls auf der Internetseite der Behörde veröffentlicht.
Das Hochlaufentgelt ist ein bundesweit einheitlicher Preis, der an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes gelten soll. Es ist laut der Behörde zunächst bis zum Jahr 2055 vorgesehen und beträgt nach dem aktuellen Vorschlag der Netzagentur 25 Euro/kWh pro Stunde pro Jahr (Euro/kWh/h/a). Die Bundesnetzagentur erachtet diese Höhe des Entgeltes unter anderem durch ein wissenschaftliches Gutachten als angemessen.
Präsident Klaus Müller betont, das Hochlaufentgelt sei „ein weiterer Schritt in eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft“. Es solle einerseits einen marktfähigen Zugang zum Netz ermöglichen und zugleich die Finanzierung von Bau und Betrieb des Kernnetzes durch private Investitionen sicherstellen.
Verteilung der Kosten auf die gesamte Laufzeit
Der Entwurf knüpft an den im Juni 2024 veröffentlichten Beschluss mit dem Titel: „Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus“. Die Bundesnetzagentur bezeichnet diesen Beschluss als „WANDA“ (wir berichteten). Er ist die Grundlage für ein sogenanntes intertemporales Finanzierungsmodell.
Damit ist gemeint, dass Mindererlöse in der Anfangsphase der Netzinbetriebnahme zugelassen und dokumentiert werden. Diese sollen in späteren Jahren, wenn die Nutzung des Netzes steigt, durch höhere Einnahmen ausgeglichen werden. Die Finanzierungskosten werden so über die gesamte Laufzeit verteilt. Ein spezielles Amortisationskonto − von er Behörde auch Allokationskonto genannt − soll sicherstellen, dass diese Salden nachvollziehbar verbucht und langfristig geglättet werden können.
Das Hochlaufentgelt bleibt nach der derzeitigen Planung über die Jahre konstant, wird aber jährlich an die allgemeine Geldwertentwicklung angepasst. Zusätzlich soll alle drei Jahre eine Überprüfung erfolgen. Falls das Entgelt nicht mehr ausreicht, um das Konto auszugleichen, behält sich die Bundesnetzagentur vor, Anpassungen vornehmen.
Eckpunkte für ein differenziertes Entgeltsystem
Zusätzlich zu dieser Festlegung hat die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier vorgelegt, das ein differenziertes Entgeltsystem skizziert. Während das Hochlaufentgelt nur für Jahreskapazitäten gilt, sollen künftig auch Monats- und Tagesprodukte sowie unterbrechbare Kapazitäten angeboten werden. Im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens „WaKandA“ (Wasserstoff-Kapazitäten-Grundmodell und Abwicklung des Netzzugangs) stellt die Behörde daher erste Überlegungen zu sogenannten Multiplikatoren vor. Diese sollen je nach Vertragslaufzeit und Kapazitätsart eine Preisstaffelung ermöglichen. Auch Rabatte für unterbrechbare Kapazitätsprodukte und für Ausspeisepunkte an Wasserstoffspeichern sind angedacht.
Die vorgeschlagenen Entgeltstrukturen sollen nach Angaben der Netzagentur sicherstellen, dass unterschiedliche Nutzungsanforderungen abgebildet und gleichzeitig die Finanzierung des Netzes gewährleistet werden. Die konkrete Ausgestaltung der neuen Preismodelle ist Teil der laufenden Konsultation.
Der Festlegungsentwurf sowie das zugrunde gelegte Gutachten sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur downloadbar. Das „Eckpunktepapier für eine Ergänzungsfestlegung zur Festlegung GBK-24-01-2#1 (WANDA)“ ist ebenfalls auf der Internetseite der Behörde veröffentlicht.

© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 26.03.2025, 12:32 Uhr
Mittwoch, 26.03.2025, 12:32 Uhr
Mehr zum Thema