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TELEKOMMUNIKATION:
Bundesnetzagentur fährt Regulierung von Glasfasernetzen zurück
Mit einer "Regulierung light" will die Bundesnetzagentur den Ausbau der Glasfasernetze in Deutschland beschleunigen. 
 
Die Bundesnetzagentur hat in Aussicht gestellt, die neuen Glasfasernetze nicht mit gleicher Intensität regulieren zu wollen, wie die aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetze der Telekom. Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht eine „Regulierung light“ für die neuen Gigabit-Netze vor. 

„Die Bundesnetzagentur stellt Weichen für einen beschleunigten Glasfaserausbau in Deutschland“, kündigt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich des Starts der Konsultation zur künftigen Regulierung an.

Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom soll durch eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem EoI-Prinzip (Equivalence of Input) abgesichert werden. Der neue Ansatz sieht im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen. 

Damit der Glasfaserausbau in größtmöglichem Umfang gefördert wird, sieht der geplante Regulierungsrahmen auch einen erweiterten Leerrohrzugang vor. Hierdurch werde der Netzausbau beschleunigt und unnötige Tiefbaukosten eingespart. Die Entgelte für den Leerrohrzugang sollen wie bislang der Genehmigung unterliegen.

Die Bundesnetzagentur macht ihre Regulierungsvorschläge bereits im Vorgriff auf das am 1. Dezember 2021 in Kraft tretende Telekommunikationsmodernisierungsgesetz bekannt und will die neuen Instrumente im Sinne einer bestmöglichen Förderung des Glasfaserausbaus unmittelbar zur Anwendung bringen.

„Die Bundesnetzagentur erwartet, dass die Telekom und deren Wettbewerber das neue Marktregime nutzen, um ihre Investitionen in Glasfaser erheblich zu steigern. Diese Rückführung der Regulierung ist ein Paradigmenwechsel, der zeigt, dass die Bundesnetzagentur flexibel und innovativ auf neue Marktentwicklungen reagiert“, so Homann weiter.

Der Entscheidungsentwurf  ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht worden. Interessierte Parteien haben bis zum 15. November 2021 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Am 3. November 2021 findet eine öffentliche mündliche Anhörung vor der Beschlusskammer statt.
 

Peter Koller
Redakteur
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Montag, 11.10.2021, 15:36 Uhr

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