REGULIERUNG:
Bundesnetzagentur darf bei Beschwerden eingreifen
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16. November muss die Bundesnetzagentur künftig an allen Beschwerdeverfahren gegen die Landesregulierungsbehörden beteiligt werden.
Damit revidierte der Bundesgerichtshof Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg vom 2. Mai und 16. April 2007. Die Naumburger
Richter waren der Auffassung gewesen, dass die Bundesnetzagentur an Beschwerdeverfahren, die sich gegen Entscheidungen der
Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt richten, nicht zu beteiligen sei. Dagegen hatte die Netzbehörde Rechtsbeschwerde
eingelegt.Wie...
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Freitag, 16.11.2007, 15:13 Uhr
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