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E&M VOR 20 JAHREN:
Bundeskartellamt beendet Gaspreisstreit
Die Gaspreise für Endkunden waren schon vor 20 Jahren immer wieder Anlass für Diskussionen. Auch das Bundeskartellamt war involviert.
Das Bundeskartellamt nahm zum Jahreswechsel 2004/2005 die Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und der Mitgas unter
die Lupe. Im Frühjahr bescheinigte die Behörde dann den Unternehmen, gegen die es seit Ende 2004 wegen ihrer hohen Gaspreise
ermittelte, dass ihre Endverbraucherpreise nicht missbräuchlich überhöht sind. Die Verfahren wurden eingestellt, wie E&M-Redakteur
Peter Focht damals berichtete.
Die Ulmer Stadtwerke-Tochter SWU Energie GmbH habe zugesagt, bis zum 30. September trotz eigener Bezugskostensteigerungen in Höhe von insgesamt 0,38 Cent/kWh keine weitere Preiserhöhung durchzuführen, teilte das Kartellamt Ende April mit. Ab dem 1. Oktober werde die SWU die neuen Tarife an den eigenen Bezugskostensteigerungen orientieren. Der Gasversorger sieht sich in seiner Preisgestaltung bestätigt: „Die Behörde hat die von dem Unternehmen vorgelegten und durch neutrale Gutachter vorgenommenen Berechnungen gewürdigt, nach denen die SWU Energie in den zurückliegenden zwei Jahren niemals mehr – sondern sogar weniger – als ihre eigenen Bezugspreis-Steigerungen an die Tarifkunden weitergegeben hat“, so eine Mitteilung aus Ulm.
Neben dem klassischen Tarif wird die SWU Energie künftig das Produkt „SchwabenGas“ anbieten, das 0,1 Cent/kWh weniger kostet. Zum 1. Oktober wird es in Ulm ferner „SchwabenGasFix“ zum Festpreis geben, das um 0,2 Cent/kWh preiswerter ist als das Tarifgas zum 1. Oktober. Dieser Festpreis gilt für ein Jahr.
Wie bereits berichtet hat auch die Mitgas Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, die zuletzt am 1. Januar die Gaspreise erhöht hatte, dem Bundeskartellamt zugesagt, bis zum 30. September auf weitere Gaspreiserhöhungen zu verzichten. Zum 1. Oktober werde das Unternehmen maximal die zu diesem Zeitpunkt anfallenden eigenen Bezugskostensteigerungen an die Haushalts- und Kleingewerbekunden weitergeben, so die Behörde.
Bundeskartellamt sieht gestiegenes Bewusstsein bei den Versorgern
Darüber hinaus führe die RWE-Tochter bereits zum 1. Mai ein neues Festpreis-Angebot mit einer Laufzeit von zwei Jahren ein, das einen um 0,3 Cent/kWh günstigeren Preis gegenüber dem so genannten „Classic“-Tarif vorsieht. Mitgas-Kunden könnten bis zum 31. Dezember ohne Einhaltung besonderer Kündigungsfristen zu diesem neuen Produkt wechseln, so das Kartellamt.
„Wenn Heizgaskunden einen Zweijahresvertrag abschließen und eine Einzugsermächtigung erteilen, bezahlen sie für jede Kilowattstunde einen Arbeitspreis, der um 0,3Cent netto unter dem bisher angebotenen Standardpreis (Classic-Paket) liegt“, teilte die Mitgas mit.
Damit ist es den Bonner Preisaufsehern auch in zwei weiteren Fällen nicht gelungen, ein Missbrauchsverhalten von Gasversorgern bei der Preisgestaltung der vergangenen Monate nachzuweisen. Auf Bundesebene und in mehreren Ländern – zuletzt bei zwei Stadtwerken in Thüringen – ist jedoch durchgängig festzustellen, dass die Gasversorger zumindest für die verbrauchsarmen Sommermonate bereit sind, von weiteren Preiserhöhungen abzusehen und ihre Tarife dann erst im Herbst wieder zur nächsten Heizperiode nach oben zu korrigieren.
„Um eine neuerliche Preiserhöhung werden die Gasversorger im Herbst nicht herumkommen“, ist man sich zum Beispiel in Ulm sicher. Darauf deuteten sämtliche Bezugspreis-Prognosen für das letzte Quartal 2005 und das erste Quartal 2006 klar hin.
Mit ihrer vorübergehenden Zurückhaltung reagieren die Gasversorger auf die in manchen Regionen sogar überaus heftigen Proteste der Verbraucher gegen angebliche Preistreiberei. Die Stadtwerke und Regionalversorger bemühen sich um Beschwichtigung, wie Uwe Steckert, Präsident des Bundesverbands der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), in einem Zeitungsinterview einräumte und bestätigte, dass die vorübergehende Preisstabilisierung der „Beruhigung der Öffentlichkeit“ diene.
Und das Bundeskartellamt versucht, deren kleinen Zugeständnisse als Erfolg zu verkaufen. Noch wichtiger als „die direkt fühlbaren Kostenentlastungen beim Verbraucher“ sei das „bei den Verantwortlichen der Gasversorgungsunternehmen gestiegene Bewusstsein, dass sich Preissteigerungen nicht ohne weiteres kraft eigener Marktmacht durchsetzen lassen“, heißt es in der jüngsten Mitteilung der Behörde.
Die Ulmer Stadtwerke-Tochter SWU Energie GmbH habe zugesagt, bis zum 30. September trotz eigener Bezugskostensteigerungen in Höhe von insgesamt 0,38 Cent/kWh keine weitere Preiserhöhung durchzuführen, teilte das Kartellamt Ende April mit. Ab dem 1. Oktober werde die SWU die neuen Tarife an den eigenen Bezugskostensteigerungen orientieren. Der Gasversorger sieht sich in seiner Preisgestaltung bestätigt: „Die Behörde hat die von dem Unternehmen vorgelegten und durch neutrale Gutachter vorgenommenen Berechnungen gewürdigt, nach denen die SWU Energie in den zurückliegenden zwei Jahren niemals mehr – sondern sogar weniger – als ihre eigenen Bezugspreis-Steigerungen an die Tarifkunden weitergegeben hat“, so eine Mitteilung aus Ulm.
Neben dem klassischen Tarif wird die SWU Energie künftig das Produkt „SchwabenGas“ anbieten, das 0,1 Cent/kWh weniger kostet. Zum 1. Oktober wird es in Ulm ferner „SchwabenGasFix“ zum Festpreis geben, das um 0,2 Cent/kWh preiswerter ist als das Tarifgas zum 1. Oktober. Dieser Festpreis gilt für ein Jahr.
Wie bereits berichtet hat auch die Mitgas Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, die zuletzt am 1. Januar die Gaspreise erhöht hatte, dem Bundeskartellamt zugesagt, bis zum 30. September auf weitere Gaspreiserhöhungen zu verzichten. Zum 1. Oktober werde das Unternehmen maximal die zu diesem Zeitpunkt anfallenden eigenen Bezugskostensteigerungen an die Haushalts- und Kleingewerbekunden weitergeben, so die Behörde.
Bundeskartellamt sieht gestiegenes Bewusstsein bei den Versorgern
Darüber hinaus führe die RWE-Tochter bereits zum 1. Mai ein neues Festpreis-Angebot mit einer Laufzeit von zwei Jahren ein, das einen um 0,3 Cent/kWh günstigeren Preis gegenüber dem so genannten „Classic“-Tarif vorsieht. Mitgas-Kunden könnten bis zum 31. Dezember ohne Einhaltung besonderer Kündigungsfristen zu diesem neuen Produkt wechseln, so das Kartellamt.
„Wenn Heizgaskunden einen Zweijahresvertrag abschließen und eine Einzugsermächtigung erteilen, bezahlen sie für jede Kilowattstunde einen Arbeitspreis, der um 0,3Cent netto unter dem bisher angebotenen Standardpreis (Classic-Paket) liegt“, teilte die Mitgas mit.
Damit ist es den Bonner Preisaufsehern auch in zwei weiteren Fällen nicht gelungen, ein Missbrauchsverhalten von Gasversorgern bei der Preisgestaltung der vergangenen Monate nachzuweisen. Auf Bundesebene und in mehreren Ländern – zuletzt bei zwei Stadtwerken in Thüringen – ist jedoch durchgängig festzustellen, dass die Gasversorger zumindest für die verbrauchsarmen Sommermonate bereit sind, von weiteren Preiserhöhungen abzusehen und ihre Tarife dann erst im Herbst wieder zur nächsten Heizperiode nach oben zu korrigieren.
„Um eine neuerliche Preiserhöhung werden die Gasversorger im Herbst nicht herumkommen“, ist man sich zum Beispiel in Ulm sicher. Darauf deuteten sämtliche Bezugspreis-Prognosen für das letzte Quartal 2005 und das erste Quartal 2006 klar hin.
Mit ihrer vorübergehenden Zurückhaltung reagieren die Gasversorger auf die in manchen Regionen sogar überaus heftigen Proteste der Verbraucher gegen angebliche Preistreiberei. Die Stadtwerke und Regionalversorger bemühen sich um Beschwichtigung, wie Uwe Steckert, Präsident des Bundesverbands der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), in einem Zeitungsinterview einräumte und bestätigte, dass die vorübergehende Preisstabilisierung der „Beruhigung der Öffentlichkeit“ diene.
Und das Bundeskartellamt versucht, deren kleinen Zugeständnisse als Erfolg zu verkaufen. Noch wichtiger als „die direkt fühlbaren Kostenentlastungen beim Verbraucher“ sei das „bei den Verantwortlichen der Gasversorgungsunternehmen gestiegene Bewusstsein, dass sich Preissteigerungen nicht ohne weiteres kraft eigener Marktmacht durchsetzen lassen“, heißt es in der jüngsten Mitteilung der Behörde.

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Freitag, 16.05.2025, 16:42 Uhr
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