WETTBEWERB:
Bundesgerichtshof stärkt Regulierungsbehörde
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Regulierungspraxis der Bundesnetzagentur bestätigt und den Vattenfall-Konzern zur indirekten Rückzahlung zuviel erhobener Netznutzungsentgelte verdonnert.
Mit Beschluss vom 14. August hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs eine seit 2006 schwelende Auseinandersetzung zwischen
Vattenfall und der Bundesnetzagentur beendet und "die Berechnungen der Regulierungsbehörde weitgehend gebilligt".Die Netzagentur hatte im Juni 2006 bei der ersten Regulierungsrunde die Kostenansätze der Vattenfall Europe Transmission GmbH
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Donnerstag, 14.08.2008, 17:43 Uhr
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