
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
RECHT:
Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhungsklausel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Preiserhöhungsklausel in einem Gasliefervertrag des RWE-Konzerns für ungültig erklärt und damit – veranlasst durch den Gerichtshof der EU – seine frühere Rechtsprechung korrigiert. Juristen erwarten eine Welle von Rückforderungen.
Viele Gasversorger nutzen seit Jahren in ihren Gassonderverträgen Klauseln für Preisanpassungen, die auf das für Tarif- oder
Grundversorgungskunden geltende gesetzliche Preisänderungsrecht Bezug nehmen. Die Klauseln galten als gerichtsfest, nachdem
der BGH 2009 in einem Urteil festgestellt hatte, dass das im Tarifkundenverhältnis bestehende „gesetzliche Preisänderungsrecht“...
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Mittwoch, 31.07.2013, 17:07 Uhr
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