GASMARKT:
Bundesgerichtshof beschränkt Gaspreiskontrolle
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. November entschieden, dass allein Gaspreiserhöhungen, nicht jedoch der gesamte Gaspreis eines Versorgers einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegt.
Die Richter des achten Zivilsenats des Karlsruher BGH hoben ein Urteil des Landgerichts Duisburg auf, das auf die Klage eines
Kunden der Stadtwerke Dinslaken entschieden hatte, dass der Versorger die Angemessenheit seiner Preise nachweisen müsse. Der
Kunde hatte geklagt, nachdem die Stadtwerke ihre Preise für Erdgas zwischen Januar 2005 und April 2006 mehrmals erhöht hatten.
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Mittwoch, 19.11.2008, 17:43 Uhr
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