• Energiekomplex größtenteils im Minus
  • Verteilnetzbetreiber in Deutschland auf einen Blick
  • Rohrdorfer verdoppelt CO2-Abscheidung
  • Mit ETS2-Auktionen könnte schon August Schluss sein
  • Klimaklage gegen Bremen
  • Fast 100 Prozent Zulassungsquote bei privaten E-Autos
  • KfW verdoppelt Mittel für Klimavorhaben
  • DEW 21 will Schadenersatz von Heike Heim
  • Intransparenz bei Energiesperren
  • Windgeschäft von Siemens Energy schafft Trendwende
Enerige & Management > Hessen - Bund allein am Zubau-Stopp schuld
Quelle: Fotolia/moonrun
HESSEN:
Bund allein am Zubau-Stopp schuld
Das Land habe seine Hausaufgaben gemacht, um mehr Windkraft zu ermöglichen. Dies erklärte Hessens Vize-Regierungschef Tarek Al-Wazir. Er brachte neue hessische Klimaziele ins Gespräch.
 
Hessens Vize-Ministerpräsident Tarek Al-Wazir hat nach zehn Jahren Klimaziel des Landes eine Revision ins Gespräch gebracht. In einem am 11. August veröffentlichten Interview mit dem Bundesverband Windenergie (BWE) erklärte der grüne Wirtschaftsminister, unter Federführung des hessischen Umweltministeriums entstehe gerade eine Studie zu "möglichen neuen klimapolitischen Zielen für das Jahr 2030 und den entsprechenden Handlungsoptionen des Landes".

2011 hatte der "Hessische Energiegipfel" beschlossen, dass das Land 2050 klimaneutral wird. 2020 verschärfte die EU ihr Treibhausgasminderungsziel für 2030 von 40 auf 55 % und diesen Juni verlegte der Bundestag das nationale Klimaneutralitätsziel von 2050 auf 2045. Unter Bezug darauf sagte Al-Wazir, man müsse die Bedeutung für Hessen erörtern, wenn nach zehn Jahren "Entwicklungen dynamischer verlaufen als seinerzeit erwartet".

Abwägung mit Naturschutz "bundesweites Vorbild"

Warum die Dynamik in der Grünstromerzeugung in Hessen 2019 "abrupt endete", das liegt nach Al-Wazirs Ansicht "einzig und allein an der EEG-Novelle". Der Bund sei schuld. Hessen habe seine Hausaufgaben gemacht:
  • Das Land habe "nahezu" 2 % seiner Fläche für Windräder ausgewiesen,
  • Genehmigungsverfahren vereinfacht,
  • im Konsens mit beiden Seiten in der Verwaltungsvorschrift (VwV) „Naturschutz/Windenergie“ "klare" Vorgaben für die Abwägung von Standortentscheidungen mit dem Naturschutz gemacht − der BWE nennt sie ein "deutschlandweit herausragendes Vorbild" − 
  • und biete bei lokalen Widerständen gegen Windenergieanlagen Mediationsplattformen an.
 

Georg Eble
Redakteur
+49 (0) 8152 9311 44
eMail
facebook
© 2026 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 11.08.2021, 15:26 Uhr

Mehr zum Thema