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Enerige & Management > Kernkraft - Brokdorf und Neckarwestheim sollen mehr Strom produzieren
Quelle: Shutterstock / Olga Khalizeva
KERNKRAFT:
Brokdorf und Neckarwestheim sollen mehr Strom produzieren
Die Energiekonzerne EnBW und Vattenfall wollen eine Strommenge von 145 Mio. kWh aus dem ungenutzten Kontingent des stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg auf Brokdorf übertragen.
 
Vattenfall könne auf diese Weise im Kernkraftwerk Brokdorf bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Abschaltdatum – dem 31. Dezember 2021 – mehr Strom produzieren, teilen die Unternehmen mit. EnBW und Vattenfall würden sich, wie es weiter heißt, ausdrücklich zum Ausstieg aus der Kernenergie bekennen und hätten stets deutlich gemacht, dass sich die Frage nach Laufzeitverlängerungen für sie nicht stellt.

Die angespannte Situation am Energiemarkt gebiete es jedoch auch, vorhandene Stromproduktionsrechte in den Kernkraftwerken zu nutzen, bevor die Anlagen die Frist für ihre endgültige Abschaltung erreichen. Der so produzierte Strom könne auf dem Energiemarkt eine preisdämpfende Wirkung erzielen und entstehe außerdem CO2-frei.

Vor diesem Hintergrund habe EnBW einer Anfrage von Vattenfall entsprochen, einen Teil der ungenutzten Strommenge von Philippsburg auf das Kernkraftwerk Brokdorf zur übertragen, an dem Vattenfall beteiligt ist. Philippsburg war – wie gesetzlich vorgesehen – Ende 2019 endgültig außer Betrieb gegangen, ohne jedoch zu diesem Zeitpunkt die ihm zugewiesene Strommenge ausgeschöpft zu haben. Die Laufzeit des Kernkraftwerks Brokdorf bleibe durch die Übertragung der 145 Mio. kWh aus dem Philippsburger Rest-Kontingent zwar unverändert und ende spätestens am 31. Dezember 2021. Vattenfall könne in der Anlage bis zu diesem Zeitpunkt jedoch mehr Strom produzieren. Dabei sei, so EnBW, gewährleistet, dass die Menge der eingesetzten Brennelemente unverändert bleibt.

Gleichzeitig kündigt der baden-württembergische Energieversorger an, die Option auf die Übertragung einer Strommenge von 2 Mrd. kWh für den Block II seines Kernkraftwerks Neckarwestheim auszuüben. Diese war EnBW im März 2021 von der Bundesregierung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zugesichert worden, der zur Regelung von Schadenersatzansprüchen zwischen Regierung und Energieversorgungsunternehmen geschlossen worden war. Auch hier soll die Mehrproduktion keine Auswirkungen auf die Menge der eingesetzten Brennelemente und das gesetzliche Abschaltdatum Ende 2022 haben.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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Mittwoch, 01.12.2021, 10:54 Uhr

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