EMISSIONSHANDEL:
Britischer Antrag auf NAP-Erhöhung ist zulässig
Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EU Gel) in Luxembourg hat am 23. November die Ablehnung der EU Kommission der nachträglichen Erhöhung des nationalen Allokationsplans (NAP) Großbritanniens für nichtig erklärt.
Nach dieser Entscheidung dürfen Länder, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, auch im Nachhinein mehr Zertifikate beantragen.
Im konkreten Fall hatte Großbritannien am 30. April 2004 der EU-Kommission verspätet einen nationalen Zuteilungsplan über
736 Mio. t CO2 für die inzwischen laufende Handelsperiode von 2005 bis 2007 eingereicht und diesen ausdrücklich als vorläufig...
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Freitag, 25.11.2005, 09:32 Uhr
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